15455/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.11.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0911-I/2/b/2013
Wien, am . November 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 25. September 2013 unter der Zahl 16020/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „SAP Systeme im Bundesministerium für Inneres“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
In folgenden Tätigkeitsbereichen des Bundesministeriums für Inneres sind SAP-Systeme/Module eingeführt:
Budget: HV-SAP (Haushaltsverrechnungstool Bund), HIS (Haushalts-Informationssystem), PBCT (Budgetplanungstool)
Controlling: CO (Controlling), BKLR (Bundes-Kosten- und Leistungsrechnung)
Beschaffung: HV-SAP
Anlagenverwaltung: FI-AA (Anlagenbuchhaltung)
Personaladministration: pm-sap (Personalverwaltungstool Bund), OIS (Operatives Informationssystem), MIS (Managementinformationssystem), THEMIS (Personalkennzahlensystem), Zeitwirtschaft, IS (Informationsservice des Bundes)
Personalabrechnung: pm-sap, OIS
Die Bezeichnung der Systeme/Module orientiert sich an der in der Bundesverwaltung gebräuchlichen Benennung; diese kann von der Bezeichnung der Original-SAP-Module abweichen.
Die Einführung weiterer Systeme/Module im Bundesministerium für Inneres ist im Wesentlichen abhängig vom Nutzeffekt und deren Finanzierbarkeit (Einmalkosten und laufende Betriebskosten). Mögliche künftige Module könnten sein: Reisemanagement, Veranstaltungswesen, elektronischer Personalakt (ePA) und elektronische Personalgeschäftsprozesse (ePGP).
Zu den Fragen 2 bis 8:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Zwischen
den Personaldaten Bediensteter in besonderen Verwendungen und jener der
übrigen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres wird im
Bereich der Personal-
verwaltung und –abrechnung in Bezug auf die Datensicherheit nicht
differenziert. Der Zugriff auf personenbezogene Mitarbeiterdaten ist in pm-sap
durch die Vergabe der vorgesehenen rollenspezifischen Rechte beschränkt.
Jene Bediensteten, die solche Zugriffsrechte zur Erfüllung ihrer
dienstlichen Aufgaben benötigen, unterliegen den Dienst- und
Verschwiegenheitspflichten der öffentlich Bediensteten sowie den
besonderen Strafan-
drohungen des StGB. Eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung ist
nicht vorgesehen.
Zu den Fragen 12 bis 13:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 14 bis 20:
Das Modul Reisemanagement steht im Bundesministerium für Inneres nicht in Verwendung.
Zu den Fragen 21 bis 28:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 29:
Der
Rollout von pm-sap in den einzelnen Bundesministerien erfolgte in den Jahren
2004 bis 2006 aufgrund eines Ministerratsbeschlusses unter der
Federführung eines Bundesprojektes, das von Bundeskanzleramt und
Bundesministerium für Finanzen geleitet wurde. Es galt, die in die Jahre
gekommenen Applikationen PIS (Personalinformations-
system) und PAV (Personal-Abrechnungsverfahren) durch pm-sap zu ersetzen. Als
Rolloutpartner war in diesem Projekt auch das Bundesministerium für
Inneres mit der Aufgabe vertreten, im Innenressort die Einführung von
pm-sap unter den Vorgaben der Projektleitung umzusetzen. Hinsichtlich der
Information bzw. Befassung der Organe der Personalvertretung nach dem
Personalvertretungsgesetz äußerte die Projektleitung, eine Befassung
der Organe der Personalvertretung durch die Rolloutteams in den einzelnen
Ressorts könne unterbleiben, da der (damalige) Auftraggeber (Bundesregierung)
bereits das Einvernehmen mit der „Gewerkschaft“ hergestellt
hätte.
Vor Einführung von pm-sap im Innenressort wurden die Organe der Personalvertretung über die Einstellung der Altapplikationen und das bevorstehende Rollout der Applikation pm-sap informiert.
Zu Frage 30:
Die in diesen Funktionsbereichen tätigen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres verfügen aufgrund dieser Funktion über keine Zugriffsrechte auf Personaldaten in pm-sap.
Zu Frage 31:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 32:
Es bestehen keine Verknüpfungen zwischen Zeiterfassungssystem und Zutrittssystemen, die Rückschlüsse auf die Arbeitsleistung erlauben.
Zu den Fragen 33 bis 35:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.