15455/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.11.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0911-I/2/b/2013

Wien, am        . November  2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 25. September 2013 unter der Zahl 16020/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „SAP Systeme im Bundesministerium für Inneres“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In folgenden Tätigkeitsbereichen des Bundesministeriums für Inneres sind SAP-Systeme/Module eingeführt:

 

Budget:                       HV-SAP (Haushaltsverrechnungstool Bund), HIS (Haushalts-Informationssystem), PBCT (Budgetplanungstool)

Controlling:                 CO (Controlling), BKLR (Bundes-Kosten- und Leistungsrechnung)

Beschaffung:             HV-SAP

Anlagenverwaltung:    FI-AA (Anlagenbuchhaltung)

Personaladministration: pm-sap (Personalverwaltungstool Bund), OIS (Operatives Informationssystem), MIS (Managementinformationssystem), THEMIS (Personalkennzahlensystem), Zeitwirtschaft, IS (Informationsservice des Bundes)

Personalabrechnung: pm-sap, OIS

 

Die Bezeichnung der Systeme/Module orientiert sich an der in der Bundesverwaltung gebräuchlichen Benennung; diese kann von der Bezeichnung der Original-SAP-Module abweichen.

 

Die Einführung weiterer Systeme/Module im Bundesministerium für Inneres ist im Wesentlichen abhängig vom Nutzeffekt und deren Finanzierbarkeit (Einmalkosten und laufende Betriebskosten). Mögliche künftige Module könnten sein: Reisemanagement, Veranstaltungswesen, elektronischer Personalakt (ePA) und elektronische Personalgeschäftsprozesse (ePGP).

 

Zu den Fragen 2 bis 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Zwischen den Personaldaten Bediensteter in besonderen Verwendungen und jener der übrigen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres wird im Bereich der Personal-
verwaltung und –abrechnung in Bezug auf die Datensicherheit nicht differenziert. Der Zugriff auf personenbezogene Mitarbeiterdaten ist in pm-sap durch die Vergabe der vorgesehenen rollenspezifischen Rechte beschränkt. Jene Bediensteten, die solche Zugriffsrechte zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben benötigen, unterliegen den Dienst- und Verschwiegenheitspflichten der öffentlich Bediensteten sowie den besonderen Strafan-
drohungen des StGB. Eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung ist nicht vorgesehen.

 

Zu den Fragen 12 bis 13:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 14 bis 20:

Das Modul Reisemanagement steht im Bundesministerium für Inneres nicht in Verwendung.


Zu den Fragen 21 bis 28:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 29:

Der Rollout von pm-sap in den einzelnen Bundesministerien erfolgte in den Jahren 2004 bis 2006 aufgrund eines Ministerratsbeschlusses unter der Federführung eines Bundesprojektes, das von Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Finanzen geleitet wurde. Es galt, die in die Jahre gekommenen Applikationen PIS (Personalinformations-
system) und PAV (Personal-Abrechnungsverfahren) durch pm-sap zu ersetzen. Als Rolloutpartner war in diesem Projekt auch das Bundesministerium für Inneres mit der Aufgabe vertreten, im Innenressort die Einführung von pm-sap unter den Vorgaben der Projektleitung umzusetzen. Hinsichtlich der Information bzw. Befassung der Organe der Personalvertretung nach dem Personalvertretungsgesetz äußerte die Projektleitung, eine Befassung der Organe der Personalvertretung durch die Rolloutteams in den einzelnen Ressorts könne unterbleiben, da der (damalige) Auftraggeber (Bundesregierung) bereits das Einvernehmen mit der „Gewerkschaft“ hergestellt hätte.

 

Vor Einführung von pm-sap im Innenressort wurden die Organe der Personalvertretung über die Einstellung der Altapplikationen und das bevorstehende Rollout der Applikation pm-sap informiert.

 

Zu Frage 30:

Die in diesen Funktionsbereichen tätigen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres verfügen aufgrund dieser Funktion über keine Zugriffsrechte auf Personaldaten in pm-sap.

 

Zu Frage 31:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 32:

Es bestehen keine Verknüpfungen zwischen Zeiterfassungssystem und Zutrittssystemen, die Rückschlüsse auf die Arbeitsleistung erlauben.

 

Zu den Fragen 33 bis 35:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.