15458/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.11.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0233-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 16013/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Beauftragung externer Firmen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 9:

Die Beantwortung dieser Anfrage umfasst ihrem Wortlaut nach sämtliche Geschäftsbeziehungen des Justizressorts mit externen Unternehmen in den letzten sieben Monaten. Dabei müsste – mangels Einschränkung der Fragestellung – selbst jede Bestellung von Kleinstgegenständen, geringfügigen Reparaturarbeiten und dergleichen angeführt werden. Alleine die taxative Auflistung aller Verträge würde eine Liste mit mehreren tausend Positionen im angefragten Zeitraum ergeben. Jeden einzelnen Geschäftsfall und Auftragnehmer darzustellen, übersteigt daher mangels automationsunterstützter Auswertbarkeit den vertretbaren Verwaltungsaufwand bei weitem.

Dabei werden aber die meisten Aufträge ohnedies auf Basis von Rahmenverträgen bzw. Rahmenvereinbarungen der Bundesbeschaffung GmbH seitens der Bundesministerien vergeben und bei sämtlichen Aufträgen die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 genau eingehalten.

Was die Anfrageeinleitung betrifft, so habe ich jedenfalls keine Berater- oder Gutachtensaufträge erteilt, die mit der Nationalratswahl im September 2013 im Zusammenhang stehen.

Wien,        . November 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl