15461/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.11.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am November 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0256-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 16023/J vom 25. September 2013 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Hinsichtlich des Personalmanagements des Bundes wird im Bundesministerium für Finanzen das Verfahren PM-SAP eingesetzt, welches auf den SAP-Standard Modulen Human Capital Management (HCM), Business Warehouse (BW) inklusive Recordsmanagement und einem SAP-Portal auf Netweaver-Basis inklusive Employee Self Service (ESS) basiert.
Im Bereich des Verfahrens Haushaltsverrechnung des Bundes (HV) werden die Module Haushaltsmanagement (HHM), Finanzbuchhaltung (FI), Controlling (CO), Asset Accounting (FI-AA), Materialwirtschaft (MM) und das Projektsystem (PS) genutzt. Diese enthaltenen Funktionalitäten werden zur IT-Unterstützung der Budgetierung und des laufenden Budgetmanagements (BM), des Budgetvollzugs, des Zahlungsverkehrs, der integrierten Anlagenbuchführung, der Materialbewirtschaftung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung (BKLR) eingesetzt.
Neben der Dokumentation und Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes stellen ein leistungsfähiges Berichtswesen und die Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben der Bundeskosten- und Leistungsrechnung die wesentlichen Elemente des IT-Verfahrens dar.
Zu 2.:
Das HV-System und das Verfahren PM-SAP sind über eine SAP-Standardschnittstelle verbunden. So ist gewährleistet, dass die Auszahlung der Bezüge an die Bundesbediensteten konsistent mit der Belastung im Haushalt ist. Die Datenspeicherung erfolgt getrennt. Durch ein getrenntes Zugangs- und Berechtigungskonzept wird dabei sichergestellt, dass ausschließlich berechtigte Personen Zugriff auf die für ihren Tätigkeitsbereich erforderlichen Daten erhalten.
Zu 3.:
Dazu ist zu bemerken, dass das Haushalts- und Personalwesen voneinander getrennt sind. Es gibt daher auch keine vernetzte Abfragemöglichkeit zwischen dem HV-System und dem Verfahren PM-SAP über Ministeriengrenzen hinaus. Für autorisierte Stellen (anweisende Organe in ihrer Eigenschaft als Dienstgeber), die in Vollziehung gesetzlicher Aufgaben tätig werden, wurden entsprechende Rollen in beiden Verfahren eingerichtet.
Zu 4.:
Auf die beiden SAP-Module HCM und BW kann nur
• im Rahmen einer strukturellen Berechtigung,
• über Bundesequipment,
• im Rahmen des Bundesclient Austria (BCA) und
• unter Einhaltung aller Sicherheitsrichtlinien gemäß ISO 27001-Zertifizierung des Bundesministeriums für Finanzen und der Bundesrechenzentrum GmbH
zugegriffen werden. Über öffentlich zugängliche Netze kann auf ESS nur nach persönlicher Authentifizierung (Dienstausweis/-karte) auf eingeschränkte Funktionen und Daten zugegriffen werden. Für das HV-Verfahren gelten die getroffenen Aussagen sinngemäß. Es gelten die Vorgaben des HV-Rollen- und Berechtigungskonzeptes.
Zu 5., 6. und 21.:
Die Systemdatenspeicherung erfolgt ausschließlich an Standorten der Bundesrechenzentrum GmbH in Österreich.
Zu 7. und 8.:
Nein. Die Datenspeicherung und das Internet sind technisch getrennt.
Zu 9. bis 11.:
Die Maßnahmen zum persönlichen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter obliegen den Ressorts und den Obersten Organen. Im Bereich der Personalverwaltung wird durch die jeweiligen organisatorischen Maßnahmen durch die Ressorts und die Obersten Organe der Schutz von Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt. Innerhalb des Verfahrens PM-SAP gewährleistet dabei das strukturelle Berechtigungskonzept, das an die jeweilige Funktion gebunden ist und ausschließlich die für die Vollziehung der gesetzlichen Aufgaben nötigen Zugänge steuert, den Schutz der Daten. Die Effektivität wird organisatorisch und technisch insbesondere auch im Rahmen der jährlichen ISO 27001-Zertifizierung vom Bundesministerium für Finanzen und von der Bundesrechenzentrum GmbH überprüft.
Zu 12. und 13.:
Melderoutinen und Protokollierungen sind eingerichtet. Für die Daten besonders schutzwürdiger Personenkreise werden entsprechende Maßnahmen mit dem jeweiligen Ressort oder Obersten Organ abgestimmt. Zusätzlich sind im Rahmen des mit dem Rechnungshof akkordierten 4-Augen-Prinzips Protokollierungsstandards eingerichtet.
Zu 14.:
Wie auch dienstrechtlich vorgesehen haben die zuständige Sachbearbeiterin beziehungsweise der zuständige Sachbearbeiter und die jeweils zuständigen Genehmigungsberechtigten im Rahmen der strukturellen Berechtigung Zugriff auf die Buchungsdaten von Dienstreisen. Beide Rollen werden vom jeweiligen Ressort beziehungsweise vom Obersten Organ vergeben.
Zu 15., 16. und 31.:
Es gibt keine freien Datenabfragen. Sämtliche Berichte sind standardisiert. Die Bestimmung, welche Personen Zugriffsberechtigungen für die standardisierten Berichte erhalten, obliegt den Ressorts und den Obersten Organen im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs.
Zu 17:
Die strukturellen Berechtigungen sind an den gesetzlichen Aufgabenbereich gebunden.
Zu 18. bis 20.:
Die Entscheidung über Vergabe und Aktualisierung von Berechtigungen sowie die Überprüfung von Berechtigten erfolgt im jeweiligen Ressort. Zudem wurde im Bereich des HV-Verfahrens auf Basis der rechtlichen Bestimmungen des BHG 2013 und der BHV 2013 ein internes Kontrollsystem eingerichtet, welches unter anderem nach den Grundsätzen der Rollentrennung und dem Prinzip der minimalen Rechte eingerichtet wurde.
Zu 22.:
Dies erfolgt gemäß dem Sicherheitskonzept der Bundesrechenzentrum GmbH.
Zu 23. und 24.:
Es gibt einen zwischen der Bundesrechenzentrum GmbH und dem Bundesministerium für Finanzen abgestimmten Prozess zur Meldung von Sicherheitsvorfällen. Gegebenenfalls werden die in den Ressorts und den Obersten Organen eingerichteten Stabstellen informiert.
Zu 25. und 26.:
Das IT-Verfahren zur Unterstützung des Personalmanagements verarbeitet lediglich Daten im Umfang der auf Grundlage des DSG 2000 vorgesehenen Standard- und Musterverordnungen. Gleiches gilt für das Verfahren des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes (HV). Die erforderlichen Angaben und Bestimmungen hinsichtlich Verwendung von Daten sind in der Standard- und Musterverordnung berücksichtigt.
Zu 27. und 28.:
Keine.
Zu 29.:
Der Ministerratsbeschluss vom Jänner 2001 sah „die gemeinsame Umsetzung des Projekts Personalmanagement–NEU aller Ressorts unter der Koordination des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport sowie der technisch-organisatorischen Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen“ vor. Das damalige Bundesministerium für Landesverteidigung war in vollem Umfang in das Projekt eingebunden und nur für die Dauer des Lebenszyklus der dort für die Personalverwaltung eingesetzten Software vom Einsatz ausgenommen. Die Einbindung der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerschaft erfolgte durch das Bundeministerium für öffentliche Leistung und Sport.
Im Zuge der Umstellung des IT-Verfahrens Haushaltsverrechnung des Bundes (HV) auf SAP-Technologie in den Jahren 1999 – 2004 und fortfolgende wurde die Interessenvertretung begleitend informiert und mit dieser der Einsatz des neuen Verfahrens abgestimmt.
Zu 30.:
Für Personalvertretungsorgane werden die im Dienst- und Personalvertretungsrecht vorgesehenen Daten durch die Dienstbehörden beziehungsweise die Personalstellen bereitgestellt. Im HV-Verfahren gibt es keine speziellen Rollen und Berechtigungen für die genannten Personenkreise.
Zu 32.:
Standardmäßig bestehen keine Verknüpfungen zwischen Zutrittssystemen und dem Verfahren PM-SAP. Haben Ressorts oder Oberste Organe im eigenen Bereich ein Zutrittssystem zur Datenbringung implementiert, so sind im Bereich des Ressorts oder des Obersten Organs die erforderlichen Rechtsgrundlagen (z.B. Einbeziehung der Personalvertretung) zu beachten. Auf dieser Basis kann eine Schnittstelle eingerichtet werden.
Zu 33.:
Für das IT–Projekt
Personalmanagement–NEU mit dem mit Ministerratsbeschluss vom
31. Jänner 2001 gesetzten Projektbeginn und der bundesweiten
Produktivsetzung am
1. Jänner 2006 sind Projektausgaben in der Höhe von 52,62 Millionen
Euro verzeichnet.
Die Gesamtkosten des IT–Vorhabens Haushaltsverrechnung–NEU von rund 78 Millionen Euro setzten sich aus den vom Bundesministerium für Finanzen direkt ausgewiesenen Projektausgaben (€ 46,53 Millionen), den sonstigen Ausgaben getrennt abgerechneter Leistungen und den BMF–internen Personalkosten zusammen.
Zu 34.:
Als Messzahl für die Effizienz des Verfahrens PM-SAP kann die Veränderung der Anzahl der Userberechtigungen für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bereich der Personalverwaltungen herangezogen werden. Vor der Einführung des Verfahrens PM-SAP waren in den Vorgängerverfahren etwa 15.000 Userinnen und User zu verzeichnen. Derzeit (Stand 2013) sind es etwa 6.000 Userinnen und User. Daran ist ersichtlich, wie effektiv das Verfahren PM-SAP die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unterstützt.
Zu 35.:
Hinsichtlich des Personalmanagements des Bundes ist hierzu zu bemerken, dass die Umsetzung personeller Maßnahmen von den Ressorts und den Obersten Organen wahrzunehmen ist (z.B. Geschäftsprozess-Optimierung durch den Einsatz von Selbstbedienungskomponenten zur Zeitwirtschaft und zum Reisemanagement). Der bundesweite Einsatz dieser Komponenten wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und den Ressorts vorangetrieben, womit auch einer Empfehlung des Rechnungshofs Rechnung getragen wird. Zur Unterstützung von Kontroll- und Evaluierungsmaßnahmen werden den Ressorts und den Obersten Organen im Rahmen des Verfahrens PM-SAP Controllingwerkzeuge zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der IT–Anwendung Haushaltsverrechnung wird darauf hingewiesen, dass der Rechnungshof die damit im Zusammenhang stehende Reorganisation positiv bewertet und die Leistungen der Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen und der Bundesrechenzentrum GmbH anerkennend hervorgehoben hat. Im neu errichteten IT-Verfahren Haushaltsverrechnung des Bundes (HV) wurden die Vorteile eines integrierten IT-Systems genutzt und den Anwenderinnen und Anwendern in den Bundesdienststellen zur Verfügung gestellt. Durch die sekundenfertige Sicht auf die Daten des Budgetvollzugs, der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der integrierten Anlagenbuchführung und Materialwirtschaft ist es den Anwenderinnen und Anwendern sowie Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern möglich, auf Basis der im HV-System erfassten Daten wesentliche Informationen zur Steuerung der Organisation und für betriebswirtschaftliche und politische Entscheidungsgrundlagen zu generieren.
Neben den angesprochenen Vorteilen eines integrierten IT-Systems konnten auf Basis der neuen IT-Technologie zusätzliche Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung unterstützt werden. Beispiele dafür sind die Errichtung der Buchhaltungsagentur des Bundes, die Einbindung aller Bundesdienststellen in ein einheitliches Haushalts- und Rechnungswesen und die Haushaltsrechtsreform. Für die Anwenderinnen und Anwender in den Bundesdienststellen stehen dabei umfangreiche Controlling- und Evaluierungsfunktionalitäten zur Verfügung. Zudem wurden regelmäßig Folgeprüfungen durch den Rechnungshof durchgeführt, im Zuge derer die positiven Auswirkungen des Einsatzes des HV-Verfahrens bestätigt wurden.
Mit freundlichen Grüßen