15464/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.11.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0234-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

Zur Zahl 16026/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Harald Stefan und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Aufruf zum Gesetzesbruch“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Der relevierte Sachverhalt war Gegenstand einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien. Das Verfahren wurde nach rechtlicher Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Wien gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt. Parallel zum Berichtsauftrag habe ich eine rechtliche Einschätzung der zuständigen Fachabteilung meines Hauses eingeholt, die ebenfalls zum Ergebnis kommt, dass mit der in der Anfrageeinleitung beschriebenen Aktion kein (kriminal‑)strafrechtlicher Tatbestand verwirklicht wurde.

 

Wien,        . November 2013

 

Dr. Beatrix Karl