15465/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.11.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0235-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 16038/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Heinz-Peter Hackl und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Einstellung von Strafverfahren“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die Verfahrensautomation Justiz unterscheidet nicht zwischen Abbrechungen des Ermittlungsverfahrens gemäß  § 197 Abs. 1 und Abs. 2a StPO, sodass eine differenzierte Auswertung nicht möglich ist.

Demnach wurden im Jahr 2012 bundesweit Verfahren gegen 24.903 Beschuldigte nach § 197 Abs. 1 oder Abs. 2a StPO abgebrochen; davon wurden bis zum Stichtag 18. Oktober 2013 die Verfahren gegen 5.965 Beschuldigte fortgesetzt.

 


Zu 3:

Diese Frage lässt sich nicht automationsunterstützt auswerten, weil in der Verfahrensautomation Justiz nicht alle Ermittlungsschritte der Staatsanwaltschaften dokumentiert sind. Eine händische, bundesweite Recherche würde jedoch einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen, weshalb ich um Verständnis bitte, von einem derartigen Erhebungsauftrag an die staatsanwaltschaftlichen Behörden abgesehen zu haben.

 

Wien,        . November 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl