15468/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.11.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

              

GZ: BMI-LR2220/0906-II/2013

Wien, am        . November 2013

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Stefan und weitere Abgeordnete haben am
26. September 2013 unter der Zahl 16035/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abhörposten der NSA in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu den Fragen 2, 3 und 6:

Dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, wonach über das in der parlamentarischen Anfrage genannte Gebäude illegale nachrichtendienstliche Aktivitäten getätigt wurden bzw. werden. Das Thema der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage war zudem Gegenstand eines Nationalen Sicherheitsrates und unterliegt somit gemäß § 7 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates der Vertraulichkeit. Von einer näheren Beantwortung der Fragen muss daher Abstand genommen werden.


Zu den Fragen 4 und 5:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 7:

Es wird im Rahmen der Gesetze bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraus-setzungen vorgegangen.