15468/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.11.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0906-II/2013
Wien, am . November 2013
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Stefan und weitere Abgeordnete haben am
26. September 2013 unter der Zahl 16035/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Abhörposten der NSA in
Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu den Fragen 2, 3 und 6:
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, wonach über das in der parlamentarischen Anfrage genannte Gebäude illegale nachrichtendienstliche Aktivitäten getätigt wurden bzw. werden. Das Thema der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage war zudem Gegenstand eines Nationalen Sicherheitsrates und unterliegt somit gemäß § 7 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates der Vertraulichkeit. Von einer näheren Beantwortung der Fragen muss daher Abstand genommen werden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 7:
Es wird im Rahmen der Gesetze bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraus-setzungen vorgegangen.