1547/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.05.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Fam*Herr*

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  25. Mai 2009

GZ: BMG-11001/0112-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1738/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jeneweinn und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Ja.

 

Frage 2:

Ich verweise hiezu auf die Ausführungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger anlässlich der Beantwortung einer Reihe von thematisch verwandten parlamentarischen Anfragen wie etwa der Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen, betreffend gestohlen bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2006 (Antwort Nr. 286/AB vom 20.3.2007 zur Anfrage Nr. 276/J, XXIII. GP), im Jahre 2007 (Antwort Nr. 3834/AB vom 8.5.2008 zur Anfrage Nr. 3928/J, XXIII. GP) und im Jahre 2008 (Antwort Nr. 1177/J vom 30.4.2009 zur Anfrage Nr. 1155/J, XXIV  GP)

oder der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Missbrauch der elektronischen Gesundheitskarte ("e-card") (Antwort Nr. 1476/AB vom 21.11.2007 zur Anfrage Nr. 1557/J, XXIII GP).

 

Frage 3:

Diese Frage wäre an die Frau Bundesministerin für Inneres zur richten.

 

Ich kann dazu lediglich anmerken, dass ich in diesem Zusammenhang die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen an den damaligen Bundesminister für Inneres Günther Platter, betreffend gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2007, (Anfrage Nr. 3924/J, XXIII GP, Antwort 3915/AB vom 21.5.2008) zur Kenntnis genommen habe, in der dieser

-           auf die Frage „Ist Ihnen bekannt, ob andere Personen als die Karteninhaber mit gestohlenen oder als verlustig erklärten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen haben?“ erklärt hat, es sei ihm ein Fall bekannt,

-           auf die Frage „Ist Ihnen bekannt, ob es im Jahr 2007 zu Missbrauchsfällen gekommen ist, welchen der rechtmäßige Karteninhaber einer anderen Person seine e-card „geborgt“ hat, damit diese Person rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?“ von einem weiteren ihm bekannten Fall berichtete und

-           auf die Frage „In wie vielen Fällen wurden 2007 Strafanzeigen erstattet?“ zwei Strafanzeigen angab.

 

Frage 4:

Weder die der Frau Bundesministerin für Inneres vorliegenden Zahlen noch die Quellen hiefür sind mir bekannt. Anzumerken ist, dass Bundesminister a.D. Platter in der zitierten Anfragebeantwortung ausgeführt hat, dass nicht einmal die Frage nach den bei der Polizei als gestohlen gemeldeten e-cards beantwortet werden könne, weil dies in der Kriminalstatistik nicht exakt erfasst werde.

 

Frage 5:

Mir sind diesbezüglich keine Berichte anderer Minister/innen zugegangen.