15473/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.11.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0021-I/PR3/2013 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . November 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kopf, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. September 2013 unter der Nr. 15997/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gefährdung der Sicherheit und des ehrenamtlichen Engagements der Feuerwehren durch eine fehlende Löschwasserversorgung im Blisadonatunnel gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Ist Ihnen der dargelegte Sachverhalt bekannt?
Der dargelegte Sachverhalt und die in Zusammenhang damit geäußerten Befürchtungen wurden erst mit der gegenständlichen Anfrage an mich herangetragen.
Zu den Fragen 2 bis 5 und 7 bis 14:
Ø Falls ja, was haben Sie unternommen um eine Behebung der Mängel einzuleiten?
Ø Falls nein, was werden Sie unternehmen um baldige Behebung der Mängel einzuleiten?
Ø Warum wurden diese gravierenden Sicherheitsmängel nicht sofort nach Bekanntwerden behoben?
Ø Ist ein sicherer Betrieb der Bahnanlage ohne vorhandene Löschwasserversorgung überhaupt möglich?
Ø Darf der Tunnel im Sinne der eisenbahnrechtlichen Genehmigung in diesem Zustand überhaupt weiterhin betrieben werden?
Ø Entspricht der Betrieb eines Tunnels ohne Löschwasserversorgung dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes?
Ø Besteht in diesem Zusammenhang eine Aufsichtspflicht des BMVIT als eisenbahnrechtliche Genehmigungen erteilende Behörde?
Ø Falls ja, wurde diese Aufsichtspflicht durch das ausbleibende Einschreiten des BMVIT verletzt?
Ø Können Sie angesichts des Ausfalls der Löschwasserversorgung eine Gefährdung von Feuerwehrleuten im Falle eines Brands im Tunnel ausschließen?
Ø Können Sie trotz fehlender Löschwasserversorgung die Sicherheit der täglich mehreren Tausend Bahnreisenden gewährleisten?
Ø Stellt der Missstand nicht auch eine massive Gefährdung der in den Zügen und auf der Bahnstrecke tätigen ÖBB-Mitarbeitern dar?
Ø Wie lange würde im Falle ein Brandereignis im Blisadonatunnel die ÖBB-Westrampe ausfallen?
Grundsätzlich ist auszuführen, dass die ÖBB-Infrastruktur AG Eigentümerin und Betreiberin der Eisenbahnstrecke Innsbruck – Bludenz als Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist, auf der der anfragegegenständliche Eisenbahntunnel („Blisadonatunnel“) liegt.
Das Eisenbahngesetz enthält in seinem § 19 Abs. 1 die grundsätzliche Bestimmung, wonach ein zum Bau und Betrieb von Eisenbahnen berechtigtes Eisenbahnunternehmen (im vorliegenden Fall somit die ÖBB-Infrastruktur AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen) verpflichtet ist, die Eisenbahn einschließlich der zugehörigen Eisenbahnanlagen, Betriebsmittel und des sonstigen Zugehörs unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung und der Erfordernisse des Betriebes der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn zu bauen, zu erhalten, zu ergänzen und nach Maßgabe der Rechtsvorschriften und entsprechend der nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Konzessionen, Genehmigungen und Bewilligungen zu betreiben und diesbezüglich die notwendigen Vorkehrungen zu treffen hat.
Zu Frage 6:
Ø Wird mit dem Betrieb dieses Tunnels gegen die europäische TSI – SRT verstoßen?
Die eisenbahnrechtliche Betriebsbewilligung für den Abschnitt Langen – Klösterle der ÖBB-Strecke Innsbruck – Bludenz wurde im Jahr 2003 erteilt. Die TSI SRT wurde erst mit der Entscheidung der Kommission 2008/163/EG vom 20. Dezember 2007 erlassen und findet daher laut Expert/innen meines Ressorts keine Anwendung.