15474/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.11.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0236-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 16041/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Hans-Jörg Jenewein und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Primeo und Herald Fund, Bank MEDICI, UNICREDIT Bank Austria“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Der in der Anfrage geschilderte Sachverhalt ist Gegenstand von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien zur Klärung des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges, der Veruntreuung und der Verletzung des § 255 AktienG und des § 44 InvestmentfondsG. Mit Blick auf die Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens gemäß § 12 StPO ersuche ich jedoch um Verständnis, dass mir eine Bekanntgabe konkreter Verfahrensschritte oder eine vorgreifende Beurteilung des geschilderten Sachverhalts nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.


Zu 3:

Nach den mir vorliegenden Berichten sind die anhängigen Verfahren auf Grund des komplexen Sachverhalts und der notwendigen Rechtshilfeersuchen an mehrere Länder überdurchschnittlich aufwändig. Daher dauern sie auch erheblich länger als etwa das US-amerikanische Ermittlungsverfahren gegen den geständigen Haupttäter.

Von einer – wie die Fragestellung suggeriert – bewussten Verfahrensverzögerung durch die Staatsanwaltschaft Wien kann keine Rede sein.

Wien,      . November 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl