1549/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0130-III/4a/2009 |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|||
Wien, 25. Mai 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1615/J-NR/2009 betreffend Historische Gewächshäuser in Graz, die die Abg. Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am 1. April 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2, 5 und 6 sowie 11:
Die Historischen Glashäuser in Graz, Schubertstraße 53, stehen seit 2008 rechtskräftig unter Denkmalschutz. Eigentümerin ist die Bundesimmobilien GmbH.
Derzeit ist durch zwei Architekten ein Nutzungs- und Sanierungskonzept in Ausarbeitung, welches die technischen und restauratorischen Möglichkeiten, funktionellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und diverse Nutzungsvarianten sowie mögliche Adaptierungen unter Einbindung aller zuständigen Stellen (Eigentümer, Universität, Bundesdenkmalamt etc.) festlegen soll. Angestrebt wird eine längerfristig gesicherte Nutzung z. B. durch die Universität als Mieterin des Objektes, denn ohne Funktion ist seitens der Eigentümerin aus wirtschaftlichen Gründen keine Sanierung bzw. Erhaltung zu erwarten.
Für dieses Konzept wurde eine finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln des Denkmalschutzes in Aussicht gestellt.
Zu Fragen 3 und 4:
Als wesentliche Maßnahme für die Erhaltung des Objektes ist die erfolgte Unterschutzstellung anzuführen. Diese begründet eine denkmalspezifische Erhaltungspflicht des für die Instandhaltung Verantwortlichen. Davon ist nicht die Verpflichtung umfasst, aktiv Verbesserungen (Restaurierungen) am Denkmal vorzunehmen. Im Falle der Durchführung von denkmalgerechten Restaurierungen können vom Ressort im Rahmen der finanzgesetzlichen Möglichkeiten Förderungen gewährt werden.
Zu Fragen 7 und 8:
Diese Fragen wären vom Land Steiermark zu beantworten.
Zu Fragen 9 und 10:
Nein.
Zu Frage 12:
Mit einer Umsetzung kann erst nach erfolgter Klärung der Nutzungs- und Finanzierungsfragen gerechnet werden.
Zu Frage 13:
Grundsätzlich
sollten die historischen Gewächshäuser auch künftig als Glashaus
und als öffentlicher Begegnungsraum im Zusammenhang mit dem Botanischen
Garten der
Karl-Franzens-Universität genutzt werden. Details können jedoch erst
nach Vorliegen des oben erwähnten Konzepts definiert werden.
Zu Fragen 14 und 15:
Vorerst ist nur eine Förderung für das Nutzungs- und Sanierungskonzept geplant. Eine Aussage über eine weitere finanzielle Beteiligung aus Bundesmitteln des Denkmalschutzes kann erst nach Vorliegen eines konkreten Arbeits- und Finanzierungsplanes getroffen werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.