155/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0193-I/5/2008

Wien, am  5. Jänner 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 375/J der Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer, Kollegen und Kolleginnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 4:

Mögliche gesundheitliche Auswirkungen aus dem Mobilfunkbereich werden im Auftrag des Gesundheitsressorts kontinuierlich vom Obersten Sanitätsrat  (OSR) evaluiert. Dieser hat sich in Empfehlungen in den Jahren 2005 und 2008 auch zu verschiedenen Aspekten der Mobilfunk-Grenzwerte geäußert (siehe auch Beantwortung der Fragen 2, 3, 6 und 9). Eine entsprechende Arbeitsgruppe, die sich mit etwaigen gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung (AG-EMF) beschäftigt und sich u.a. aus führenden Wissenschafter/inne/n auf diesem Gebiet und Behördenvertreter/inne/n zusammensetzt, wurde 2007 im Gesundheitsressort eingesetzt. Sie befasst sich mit dem Screening des aktuellen Standes von Forschung, Wissenschaft und Technik sowie den Entwicklungen auf dem Gebiet der einschlägigen Normen, Guidelines (Internationale Strahlenschutzkommission für den nicht-ionisierenden Bereich ICNIRP, WHO, ausländische Gesundheitsbehörden etc.) und mit Empfehlungen sowie Vorlagen für den OSR.

 

Informationen und Empfehlungen zum Mobilfunk aus dieser Arbeitsgruppe werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf der Homepage meines Ressorts veröffentlicht.

 

Fragen 2, 3, 6 und 9:

Gemäß derzeitiger Empfehlung des Obersten Sanitätsrates liegt nach den aktuellen wissenschaftlichen Reviews zur Mobilfunktelefonie unterhalb der aktuellen Grenz- bzw. Richtwerte derzeit kein gesicherter wissenschaftlicher Nachweis gesundheitlicher Schäden am Menschen vor. Angesichts der in den hauptsächlichen Forschungsbereichen (In-vitro-Studien, Tierversuche, experimentelle Studien am Menschen, epidemiologische Studien) noch bestehenden offenen Fragen empfiehlt der Oberste Sanitätsrat eine vernünftig-vorsorgliche Vorgangsweise:

 

Die Industrie wird vom Obersten Sanitätsrat aufgefordert,

- die Endgeräte im Rahmen ihrer Funktionalität in der Leistungsabgabe zu minimieren,

- die Information über die Absorption elektromagnetischer Leistung im Kopf des Nutzers (SAR-Wert) in geeigneter Form dem Verbraucher zugänglich zu machen

- und beim Aufstellen von Sendemasten dafür Sorge zu tragen, dass niemand als passiver Konsument durch zu große Nähe zum Sender einer zu hohen Belastung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt wird.

 

Aus den oben genannten Gründen hat der Oberste Sanitätsrat in seiner aktuellen Empfehlung auch festgehalten, dass die Faktenlage als nicht ausreichend angesehen wird, um die bestehenden Richt- bzw. Grenzwerte (wie sie in der ÖNORM E 8850 verankert sind) in evidenzbasierter Weise auf ein bestimmtes Niveau abzusenken. Da jedoch langfristige Effekte nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können, sollen Funkanlagen, die zu einer langdauernden Exposition von Menschen führen, nach der Empfehlung des Obersten Sanitätsrates vorsorglich unter Anwendung eines Zielwertes eingerichtet werden. Dieser Zielwert sollte nach der OSR-Empfehlung mindestens um den Faktor 100 unter dem Grenzwert der ÖNORM E 8850 angesetzt werden.

 

Darüber hinaus sollen gesetzliche Maßnahmen gesetzt werden, dass

a) es bei verschiedenen gleichzeitig einwirkenden elektromagnetischen Feldern über alle relevanten Frequenzen unterschiedlicher Emittenten nicht zu einem Überschreiten der Grenzwerte kommt und

b) die Betreiber durch gesetzliche Bestimmungen auch unterhalb der Grenzwerte noch zu einer Minimierung der Exposition durch elektromagnetische Felder angehalten werden (Vorsorgegedanke/Vorsorgeprinzip).

 

Die Festlegung von Grenzwerten für Mobilfunk-Basisstationen obliegt gemäß § 73 (3) des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 70/2003 idgF. dem BMVIT.

 


Frage 5:

Diese Untersuchungen sind mir bekannt. Die in den genannten Ländern durchgeführten Studien sind in der sog. INTERPHONE-Studie zusammen gefasst und ihre Ergebnisse sind auf der Homepage der WHO allgemein zugänglich. Von der Homepage meines Ressorts wird mittels Internet-Link zur WHO auf die im Internet verfügbare Zusammenfassung der Ergebnisse der INTERPHONE Studie verwiesen.

 

Frage 7:

Zwei Mitglieder der Arbeitsgruppe elektromagnetische Felder meines Ressorts (AG-EMF), welche Empfehlungen hinsichtlich elektromagnetischer Felder für den Obersten Sanitätsrat erstellt, sind Umweltmediziner.

 

Frage 8:

Die Arbeitsgruppe elektromagnetische Felder des BMGFJ (AG-EMF) setzt sich u.a. aus führenden Wissenschafter/inne/n auf diesem Gebiet und Behördenvertreter/inne/n zusammen. Der detaillierten Beantwortung der Frage nach personenbezogenen Daten der einzelnen Mitglieder (Ausbildung, Qualifikation, Berufslaufbahn etc.) stehen Datenschutzgründe entgegen.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister