1551/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.05.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0055 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 26. MAI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen
und Kollegen vom 27. März 2009, Nr. 1511/J, betreffend die
Durchsetzung österreichischer Interessen auf Europäischer Ebene
durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen vom 27. März 2009, Nr. 1511/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 14:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird. Die in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte sind daher dem Nationalrat bekannt. Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten hat, eine enorme Recherchearbeit, die mit sehr großem Personalaufwand in den Unterlagen der letzten 27 Monate betrieben werden müsste. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand.
Österreichs Vertreterinnen und Vertreter in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreter wird einem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.
Zu Frage 15:
Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1243/J-NR/2009 verwiesen.
Der Bundesminister: