1553/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.05.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0064-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1506/J vom 27. März 2009 der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 14.:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird, die in der gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte daher dem Nationalrat bekannt sind. Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für diejenigen Ressorts, die eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten haben, eine enorme Recherchearbeit, die mit sehr großem Personalaufwand in den Unterlagen der letzten 27 Monate betrieben werden müsste. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand.
Österreichs Vertreterinnen und Vertreter in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreterinnen und Vertreter wird einem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.
Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist hier etwa die Änderung der Verordnung Nr. 332/2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten: Die internationale Wirtschaft- und Finanzkrise hat im letzten Herbst begonnen, auch die Wirtschaften Osteuropas stark zu beeinträchtigen. Aufgrund der hervorragenden Wirtschaftsbeziehungen in dieser Region setzte sich Österreich für einen Ausbau des Sicherheitsschirmes für die makroökonomische Stabilität dieser Länder ein und erreichte nach intensivem Lobbying die Erhöhung des finanziellen Rahmens der EU-Zahlungsbilanzhilfe für Mitgliedstaaten, die nicht der Eurozone angehören, von 25 Mrd. Euro auf 50 Mrd. Euro. Österreich hatte diesen Schritt erstmals Mitte März gefordert, der ECOFIN-Rat fasste am 5. Mai 2009 den diesbezüglichen Beschluss. Dieser Erfolg trägt zur Sicherung der Absatzmärkte der österreichischen Exportwirtschaft bei, wovon jede Österreicherin und jeder Österreicher profitiert.
Zu 15.:
Hinsichtlich des aus der Teilnahme an den jeweiligen Sitzungen des Rates seit Beginn 2007 entstandenen Sach- bzw. Personalaufwandes wird auf die ausführliche Beantwortung der zahlreichen schriftlichen parlamentarischen Anfragen zu den aus der Vornahme von Dienstreisen resultierenden Kosten verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen