1567/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.05.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0061 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 27. MAI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 1. April 2009, Nr. 1578/J, betreffend
ausgezeichnete AMA-Eier fürs Osterfest
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 1. April 2009, Nr. 1578/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Es gibt klare gesetzliche Regelungen, welche Produkte als gentechnischverändert zu kennzeichnen sind, siehe Kennzeichnungspflicht gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 idgF.
Schätzungsweise in über einem Drittel aller Legehennenbetriebe im AMA-Gütesiegelprogramm werden die Legehennen mit nicht kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln (gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 idgF) gefüttert.
Die EG-Verordnung Nr. 1829/2003 regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Lebensmittel als „gentechnisch verändert“ zu kennzeichnen ist. Nach dem bisherigen Wissensstand sind Lebensmittel (Fleisch, Milch, Eier) nicht gentechnisch verändert, wenn sie mit Hilfe gentechnisch veränderter Futtermittel hergestellt wurden. Es sind nicht einmal Spuren von transgener DNA (GVO) nachweisbar. Aus diesem Grund existiert bislang auch keine diesbezügliche GVO-Kennzeichnung.
Die EU-weit gültige Einzel-Eikennzeichnung sieht neben der verpflichtenden Angabe der Haltungsform, dem Herkunftsland und der Betriebsnummer keine weitere obligatorische Kennzeichnung vor.
Zu den Fragen 3 und 4:
Eine im Jahr 2005 von der AGES und der Universität für Bodenkultur durchgeführte „Machbarkeitsstudie zur Auslobung ´gentechnikfrei´ und Vermeidung von GVO bei Lebensmittel aus tierischer Erzeugung“ hat ergeben, dass eine Umstellung aller Tierkategorien für eine Auslobung „gentechnikfrei erzeugt“ unter Beibehaltung der Leistungen und Marktanteile nicht möglich ist. Die Studie kam zum Ergebnis, dass gewisse Vitamine (z.B. B2, B12) und Aminosäuren (z.B. Lysin) nahezu nur mehr mit Hilfe der Gentechnik erzeugt werden.
Zu Frage 5:
Haftungsregelungen zur Geltendmachung der Verantwortung des Unternehmers bei Gesundheitsschäden werden im Produkthaftungs-, Umwelthaftungs- und Gentechnikgesetz geregelt.
Zu Frage 6:
Auf der Startseite zum AMA-Gütesiegel (www.ama.at) sowie in jeder AMA-Gütesiegelrichtlinie wird darauf hingewiesen, dass eine kontrolliert GVO-freie Fütterung im Rahmen von „Bio“ sichergestellt ist.
Bei der Erzeugung von AMA-Gütesiegelprodukten ist der Einsatz von GVO in Futtermitteln verboten, wenn Produkte eine separate Positivkennzeichnung „gentechnikfrei erzeugt“ aufweisen und die Richtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung des österreichischen Lebensmittelbuches eingehalten wird.
Zu Frage 7:
Es gibt klare gesetzliche Regelungen, welche Produkte als gentechnisch verändert zu kennzeichnen sind.
Das AMA-Gütesiegel darf nicht verwendet werden, wenn Lebensmittel GVO enthalten oder aus solchen bestehen, Lebensmittel aus GVO hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden, somit kennzeichnungspflichtig gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 idgF wären.
Die AMA Marketing hat zur Ausrichtung des AMA-Gütesiegels ein übergeordnetes Lenkungsgremium (Vertreter der Sozialpartnerschaften) und für jede Gütesiegelrichtlinie ein spezifisches Fachgremium (Vertreter von Lebensmittelhandel, Gewerbe & Industrie, Landwirtschaft) eingerichtet, in welchem die Weiterentwicklung der Richtlinien beschlossen wird. Diese Gremien haben eine generelle Umstellung des Futtermittelbereiches für alle Produktionszweige als nicht zielführend angesehen. Eine Umstellung in gewissen Segmenten (z.B. Milch oder Eier) erfolgt dann, wenn dieser Schritt von Experten als machbar angesehen und im zuständigen Fachgremium von den Vertretern der unterschiedlichen Vermarktungsstufen auch beschlossen wird.
Zu Frage 8:
Die Erstellung derartiger Studien ist eines der Hauptanliegen Österreichs im Rahmen der Zulassung.
Darüber hinaus wird auf die jahrelangen Aktivitäten der österreichischen Bundesregierung zur Aufrechterhaltung der österreichischen Schutzmassnahmen für einen „GVO freien Anbau“ und auf den zuletzt gemeinsam von allen Parteien getragenen Entschließungsantrag betreffend die Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote verwiesen.
Der parlamentarische EU-Unterausschuss des österreichischen Parlaments nahm weiters einstimmig eine Ausschuss-Feststellung an, in der sich die Abgeordneten dafür aussprechen, das Gentechnik-Anbauverbot in Österreich vehement zu verteidigen.
Der Bundesminister: