157/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DER  BUNDESMINISTER
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0193-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 124/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „eigentümliche Informationsaushänge des Leiters der Justizanstalt Stein“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Dem Bundesministerium für Justiz sind die Erlässe des Leiters der Justizanstalt Stein im Rahmen einer Vorsprache von Mitgliedern der Personalvertretungsorgane bei der Vollzugsdirektion bekannt geworden. Derartige Erlassausfertigungen entsprechen nicht der Kanzleiordnung für Justizanstalten. Es ist nicht vorgesehen, dass Bilder des genehmigenden Organwalters in die Ausfertigungen aufgenommen werden. Aus anderen Justizanstalten ist Derartiges nicht bekannt.

In einem Mitarbeitergespräch im Oktober 2008 mit dem Leiter der Vollzugsdirektion wurde der Leiter der Justizanstalt Stein unter anderem angewiesen, in Hinkunft das Anbringen von persönlichen Bildern auf amtlichen Erledigungen zu unterlassen.

. Dezember 2008

 

(Dr. Johannes Hahn)