1571/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 26. Mai 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0150-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1659/J betreffend „Milliarden Euro für Neubauten und Sanierungen“, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 2. April 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) setzt Neubau- und Sanierungsprojekte über Bestellung von Bundesmietern nach deren jeweiligen Anforderungen um. Als „budgetär gesichert“ kann daher ein Projekt dann angesehen werden, wenn eine entsprechende verbindliche „Bestellung“ in Form eines unterfertigten Mietvertrages vorliegt.


Für im Rahmen des Konjunkturpaketes vorgezogene Neubau- und Sanierungsmaßnahmen bestehen derzeit zwischen dem Bund und der BIG schriftliche Mietvereinbarungen über fünf Schulprojekte sowie über ein Justizprojekt. Darüber hinaus wurden zur Vorbereitung von 33 Projekten Vereinbarungen zur Suche und Beauftragung von Planungsleistungen abgeschlossen und die entsprechenden vergaberechtlichen Schritte durch die BIG gesetzt.

 

Festzuhalten ist, dass sich neben den dem Konjunkturpaket zugeordneten Projekten zurzeit 46 weitere Projekte mit entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung in baulicher Umsetzung befinden.

 

Eine nähere Aufstellung zu den angesprochenen Bauprojekten ist der Beilage zu entnehmen.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Die dotierten Mittel des Bundes im Rahmen des Konjunkturpakets II Thermische Sanierung (€ 100 Mio.) dienen der Finanzierung von ökologieorientierten, konjunktur- und beschäftigungsrelevanten Anreizprogrammen im Bereich der thermische Sanierung im privaten Wohnbau (€ 50 Mio.) und bei Betrieben (€ 50 Mio.).

 

In beiden Bereichen wird in den Jahren 2009 - 2011 dadurch ein Gesamtinvestitionsvolumen von € 650 Mio. ausgelöst, bei einem gleichzeitigen Sinken der Arbeitslosenquote um 0,1 % und einer Steigerung des BIP um 0,3 % jeweils in den Jahren 2009 bis 2011 (Berechnungen WIFO vom 17. April 2009). Damit werden 7.000 Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen.


Wohnbau:

Zwischen 10.000 - 20.000 private Haushalte erhalten eine (wohnkostensenkende) Förderung (insgesamt € 50 Mio.) - zusätzlich zur Wohnbauförderung der Länder. Diese Förderung erhebt daher nicht den Anspruch, die Wohnbauförderung der Länder zu ersetzen, sondern, zeitlich befristet, einen Anreiz zu setzen, Sanierung vorzuziehen, um damit die Konjunktur anzukurbeln und die Beschäftigung zu sichern.

 

Betriebe:

Das ordentliche Budget der Jahre 2007 und 2008 für den Förderschwerpunkt Thermische Sanierung im Rahmen der betrieblichen Umweltförderung im Inland war nach Angaben der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) mit rund € 7 Mio. für 2007 und rund € 10,5 Mio. für 2008 dotiert. Durch das zeitlich befristete Konjunkturpaket II (€ 50 Mio. für Betriebe) steht daher ein Vielfaches dieses Betrages zur Verfügung.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Diese Frage stellt keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend dar.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die energetischen Standards der Neubau- und Sanierungsprojekte der Bundesimmobiliengesellschaft und der Burghauptmannschaft Österreich richten sich nach den jeweils gültigen Normen. Derzeit ist dies insbesondere die Richtlinie OIB 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ des Österreichischen Instituts für Bautechnik, soweit diese in den aktuellen Bauordnungen bereits umgesetzt wurde.

 

Im Folgenden werden die energetischen Standards für Projekte des Konjunkturpakets II „Thermische Sanierung im privaten Wohnbau und bei Betrieben“ dargestellt.


Wohnbau:

·         Die Sanierung gilt als umfassend, wenn durch eine oder mehrere der Maßnahmen (siehe: www.publicconsulting.at/de/portal/) folgender energetischer Standard erreicht wird: Reduktion des Heizwärmebedarfes durch die Sanierungsmaßnahmen auf maximal 75 kWh/m2a bei einem Oberflächen-Volumsverhältnis ≥ 0,8 bzw. auf maximal 35 kWh/m2a bei einem Oberflächen-Volumsverhältnis des Gebäudes ≤ 0,2 (Zwischenwerte werden linear interpoliert) oder Reduktion des Heizwärmebedarfes auf maximal 50 % des Heizwärmebedarfs vor der Sanierung.

·         Als Einzelmaßnahme wird eine thermische Sanierung gesehen, wenn eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um zumindest 10 % erzielt wird und nicht die Kriterien einer umfassenden Sanierung erreicht werden.

·         Bei der Umsetzung von zwei Einzelmaßnahmen muss die Reduktion des Heizwärmebedarfs um zumindest 20 % erzielt werden (und die Kriterien einer umfassenden Sanierung werden nicht erreicht).

·         Bei der umfassenden Sanierung sind keine speziellen U-Werte einzuhalten. Für die Einzelmaßnahme gelten folgende Maximalwerte:

·         Dämmung der Außenwände: U-Wert nach Sanierung maximal 0,25 W/m²K.

·         Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches: U-Wert nach Sanierung maximal 0,20 W/m²K.

·         Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens: U-Wert nach Sanierung maximal 0,35 W/m²K.

·         Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren: U-Wert nach Sanierung maximal 1,35 W/m²K.

 

Betriebe:

·         Der Förderungssatz orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität bzw. dem Ausmaß der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie (Stand 2010) für die jeweilige Gebäudekategorie.


Anforderungen an den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie (2010)

Für Nicht-Wohngebäude (Gebäudekategorien 1-11) gelten:

Heizwärmebedarf:        HWB* = 8,5 * (1+2,5 / lc ) bzw. max. 30 kWh/m³a

Kühlbedarf:                     KB* = max. 2 kWh/m³a

Für Nicht-Wohngebäude (Gebäudekategorien 12 sonstige Gebäude) gilt:

LEK-Wert                     LEK = max. 36

HWB* jährlicher Heizwärmebedarf unter Anwendung des Nutzungsprofils „Wohngebäude“

KB*      jährlicher außeninduzierter Kühlbedarf

lc             charakteristische Länge

 

·         Standardförderungssatz bezogen auf die umweltrelevanten Investitionskosten abhängig von der Unterschreitung der OIB-Anforderungen:

 

 

Unterschreiten der Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie für den

Verringerung des Heizwärmebedarfs um mindestens 50% gegenüber dem Bestand

Gebäudekategorie 1-11

Heizwärmebedarf (HWB*) um 25%  und Kühlbedarf (KB*) um 20%

Heizwärmebedarf (HWB*) um 15%  und Kühlbedarf (KB*) um 10%

Heizwärmebedarf (HWB*) um 10%

 

Gebäudekategorie 12

LEK-Wert um 25%

LEK-Wert um 15%

LEK-Wert um 10%

Halbierung des LEK-Wertes

Standardförderungssatz

30%

20%

15%

15%

 

·         Ökologisch besonders anspruchsvolle Projekte mit einer Unterschreitung des HWB gemäß OIB-Standard nach der Sanierung um mehr als 30% können mit einem Zuschlag von bis zu 10% zum Standardfördersatz bis zu den beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen gewürdigt werden.

 

Die entsprechenden Nachweise sind mittels Energieausweis zu führen.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Es können im Konjunkturpaket II Thermische Sanierung (im privaten Wohnbau und in Betrieben) Kyoto-Ziel-relevante Einsparungen in der Höhe von ca. 5,3 Mio. Tonnen CO2 bzw., umgerechnet auf Erdöl, mehr als 800 Mio. Liter, verbucht werden.


Beilage

 

Beilage zu P-A 1659/J

 

Dem Konjunkturpaket 2009/2010 zuordenbare laufende bzw. durch Mietverträge gesicherte Neubau- und Generalsanierungsprojekte der Bundesimmobiliengesellschaft

zum Stichtag 22.04.2009

 

1.     5280 Braunau, Raitfeldstr. 3, HAK/HAS, Neubau u. Generalsanierung

2.     4040 Linz, Peuerbachstrasse 35, BG/BRG, Neubau

3.     8070 Krieglach, Alter Sommer 4, BSZ, Neubau

4.     1220 Wien, Wintzigerodestrasse, HBLT/HBLW, Neubau

5.     1220 Wien, Aspernstr. 3, AHS, Neubau

6.     2500 Baden, Konrad v. Hötzendorf-Pl. 6, Bezirksgericht, Generalsanierung

 


Weitere laufende bzw. durch Mietverträge gesicherte Neubau- und Generalsanierungsprojekte der Bundesimmobiliengesellschaft

zum Stichtag 22.04.2009

 

1.           9022 Klagenfurt, Hubertusstraße 1, BAKIPÄD, Neubau u. Generalsanierung

2.           9500 Villach, Peraustr. 10-12, BG/BRG, Neubau

3.           2514 Traiskirchen, Otto-Glöckel-Str., Hauptgebäude, Generalsanierung

4.           3500 Krems/D, Kasernstr. 9,  Werkstatt, Neubau u. Generalsanierung

5.           2340 Mödling, Klosterg. 4, Erweiterung, Generalsanierung

6.           2512 Tribuswinkel, Ebreichsdorferstr. 9, Autobahngendarmerie, Neubau u. Generalsanierung

7.           4020 Linz/D, Wieningerstr. 8, Büro-u. Laborgebäude, Glashäuser, Neubau u. Generalsan.

8.           4040 Linz, Altenberger Str.69, Science Park Linz, Bauteil 1, Neubau

9.           4010 Linz/D, Nietzschestr. 33, Bundespolizeidirektion, Generalsanierung

10.      4320 Perg, Gartenstr. 4, AMS, Generalsanierung

11.      4320 Perg, Dirnbergerst. 43, Schulgebäude BORG, Lifteinbau

12.      5020 Salzburg, Erzabt Klotz-Str. 1, KGW, Unipark Nonntal, Neubau

13.      5020 Salzburg, Rudolfspl. 3, Polizeikaserne und Bezirksgericht, Generalsanierung

14.      5020 Salzburg, Alpenstr. 1, Bürocontainer für Justiz als Ausweichquartier

15.      5020 Salzburg, Münchner Bundesstr., Bundesasylamt, Generalsanierung

16.      8010 Graz, Inffeldgasse 24, Institutsgebäude, Bauabschnitt Bautechnikzentrum, Neubau

17.      8010 Graz, Stremayrgasse 9, Chemie-Ersatzgebäude, Neubau

18.      8605 Kapfenberg, Victor Kaplan-Str. 1, HTBLA-Schulgebäude, Generalsanierung

19.      8230 Hartberg, Ressavarstr. 29, Arbeits- und Vermessungsamt, Neubau u. Generalsanierung

20.      8021 Graz, Schrödingerstraße, Bürogeb. ehem. Schulinternat-AVL, Neubau u. Generalsan.

21.      8530 Deutschlandsberg, Rathausgasse 5, Arbeits- u. Vermessungsamt, Neubau u. Generalsan.

22.      8010 Graz, Inffeldgasse 26, Freigerinne, Neubau

23.      8010 Graz, Technikerstr. 4, Zahngebäude [Geb.Hülle], Generalsanierung

24.      6020 Innsbruck, Innrain 50, Univ. Bibliothek, GEIWI und NATWI, Generalsanierung

25.      6020 Innsbruck, Innrain 80/82, Inst. f. öffentl. Recht, Chemie, Neubau

26.      6020 Innsbruck, Fürstenweg 181, Zubau Judohalle, Neubau

27.      6020 Innsbruck, Müllerstr. 59, Umbau ehem. DNW, Generalsanierung

28.      6800 Feldkirch, Liechtensteiner Str., Erweiterung PÄDAK/BORG, Neubau

29.      6800 Feldkirch, Schillerstrasse, HAK/HAS, Neubau

30.      6800 Feldkirch, Hämmerlestr. 4, Garagengebäude [6-fach-Garage], Neubau

31.      1090 Wien, Van Swieten-Gasse 1, Med. Univ. Wien/Zahnklinik, Neubau u. Generalsanierung

32.      1050 Wien, Spengergasse 18-20, HBLUV f. Textil, Neubau u. Generalsanierung

33.      1070 Wien, Neustiftgasse 95-99, Schulgebäude und Turnsaal, Neubau

34.      1030 Wien, Franz Grill Straße 9, Objekt 214/Laborgebäude Geotechn., Generalsanierung

35.      1120 Wien, Jägerhausgasse, Baumschule und Bauhof, Neubau

36.      1090 Wien, Währinger Straße 25a, Bundesstl. bakt.-serol. Untersuchungsanstalt, Generalsan.

37.      1030 Wien, Dampfschiffstraße 2, Amtsgebäude [RH], Generalsanierung

38.      1190 Wien, Billrothstraße 73, Schulgebäude, Generalsanierung

39.      1090 Wien, Währinger Straße 25a, bakt.-serol. Untersuchungstalt, AGES Lifteinbau

40.      1220 Wien, Bernoullistraße, HBLT/HBLW Schulgebäude, Neubau und Generalsanierung

41.      1020 Wien, Schiffamtsgasse 1-3, BEV-Zentrale, Adaptierung u. Neustrukturierung

42.      1060 Wien, Lehargasse 2-4, Lehartrakt Obj. BC, Neubau

43.      1090 Wien, Roßauer Lände 5-9, Amtsgebäude Dachgeschossausbau, Neubau

44.      1160 Wien, Possingergasse 38, Impfstoffgewinnungsanstalt, Generalsanierung

45.      1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Ring, Umbau ehem. Buffet, Generalsanierung

46.      1010 Wien, Minoritenplatz 9, Neues Amtsgebäude, Seminarraum EG, Generalsanierung