1574/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0128-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 27. Mai 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1584/J-NR/2009 betreffend psychologische Betreuung von Schülern an Österreichs Schulen, die die Abg. Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen am 1. April 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Für die in der Anfrage genannte, seit Jahresbeginn 2009 bekannte Anzahl von 30.000 Schülerinnen und Schülern, die psychologische Betreuung in Wien erhalten, besteht für Wien keine Datenevidenz. Aus dem Tätigkeitsbericht der Schulpsychologie-Bildungsberatung des Stadtschulrates für Wien ist mir für das Kalenderjahr 2008 bekannt, dass insgesamt 33.199 Klientenkontakte zwar stattgefunden haben, diese Zahl setzt sich jedoch einerseits aus der Anzahl der Kontakte im Zusammenhang mit der schulpsychologischen Untersuchung und schulpsychologischen Beratung von Schülerinnen und Schülern (19.307) und anderseits aus den Klientenkontakten ohne schulpsychologische Untersuchung (13.892) zusammen. Die 33.199 Klientenkontakte bilden das gesamte Spektrum schulpsychologischer Untersuchungs-, Beratungs- und Behandlungstätigkeit insbesondere für alle Schulpartner, aber auch die notwendigen Kontakte mit externen Institutionen ab.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Mir werden die Statistiken zur schulpsychologischen Beratung und Behandlung bzw. Betreuung jährlich vorgelegt. 


Zu Frage 6:

In der aktuellen Form seit 2005.

 

Zu Frage 7:

Bundesweit befanden sich

-     2008:         2.308 Schülerinnen und Schüler,

-     2007:         2.681 Schülerinnen und Schüler,

-     2006:         1.670 Schülerinnen und Schüler,

-     2005:         1.620 Schülerinnen und Schüler

in schulpsychologischer Behandlung. Die Komplexität der Gesamtzahlen der schulpsychologischen Behandlungen in Österreich lässt eine quantitative Bundesländerbeurteilung nicht zu. Jede psychologische Behandlung muss mit psychologisch anerkannten und abgesicherten Gesetzmäßigkeiten begründet sein und inkludiert daher eine umfassende psychologische Beratung und Diagnostik, die von den Adressaten abhängig ist.

 

Zu Fragen 8 bis 20:

In der schulpsychologischen Statistik werden die Anteile an Opfern von Gewalt im Schulbereich nicht ausgewiesen. Eine Aufschlüsselung nach Inländerinnen und Inländern, Ausländerinnen und Ausländern sowie Migrationshintergrund erfolgt ebenfalls nicht.

 

Zu Fragen 21 bis 32:

Ebenfalls nicht ausgewiesen ist, ob die schulpsychologische Behandlung wegen Gewalt in der Familie durchgeführt wurde.

 

Zu Fragen 33 bis 44:

Wie bei Gewalt im Schul- und Familienbereich wird der umgangssprachliche Bereich „Mobbing“ ebenfalls nicht ausgewiesen. Mobbing wird in Österreich gerne als eine besondere Form der Gewalt verstanden. Wissenschaftlich ist diese Sichtweise nicht haltbar. Wie auf der Homepage www.weissefeder.at ausgeführt, ist jede Form eines schädigenden Verhaltens, das über eine längere Zeit ausgeübt wird, als Gewalt oder besser als Bullying zu bezeichnen.

 

Zu Fragen 45 bis 56:

Die bundesweite schulpsychologische Behandlungsstatistik erfasst das spezifische Merkmal „familiäre Probleme“ nicht.

 

Zu Frage 57:

Wie bereits in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 213/J-NR/2008 betreffend Gewalt an Österreichs Schulen vom 13. Jänner 2009 dargelegt, liegen statistische Daten zu dem angesprochenen Themenfeld nicht vor.

 

Zu Fragen 58 und 59:

Schulpsychologische Behandlung von Schülerinnen und Schülern ist Teil des gesamten Spektrums schulpsychologischer Leistungen. Für das Jahr 2008 liegt der Anteil „Schulpsychologische Behandlung“ bei 12 % der Gesamtleistungen der Schulpsychologie-Bildungsberatung.

 

Zu Frage 60:

Für 133 Planstellen betrugen die Personalkosten ca. EUR 6,65 Mio.. Für die Schulpsychologische Behandlung (12 % aller Leistungen) wurden 2008 bundesweit in etwa EUR 790.000,00 aufgewendet.


Zu Fragen 61 bis 65:

Die zur Beantwortung notwendigen Daten sind in der schulpsychologischen Behandlungsstatistik nicht ausgewiesen.

 

Zu Fragen 66 und 67:

Studien zur Entwicklung der Gewalt an Schulen liegen mir vor.

 

Zu Frage 68:

Die OECD/HBSC-Studie wird seit 1982 von der WHO in Zusammenarbeit mit 41 Ländern alle vier Jahre durchgeführt.

 

Zu Fragen 69 und 70:

Eine regionale Aufschlüsselung, auch nach Schultypen, liegt mir nicht vor. Die  OECD/HBSC-Studie differenziert nach Geschlecht und Alter der Opfer und Täter.

 

Zu Fragen 71 bis 73:

Eine weitere Statistik zu Tätern von Gewalt an Schulen liegt in Form der Polizeilichen Kriminalstatistik Österreichs und die dort getroffene Begrifflichkeit von „Gewalt“ im Sinne der Erfassung der Anzeigen von strafrechtlich relevanten Tatbeständen und ermittelten Tatverdächtigen nach Alterskategorien (6 bis 10, 10 bis 14 und 14 bis 18 Jahre) vor. Jedoch lässt sich aus dieser Statistik weder der „Tatort“ ableiten, noch ein Bezug zum Ausgang eines allfälligen strafgerichtlichen Verfahrens unter Bedachtnahme auf die gegebene Strafmündigkeit herstellen.

 

Zu Fragen 74 bis 78:

Langzeitstudien über den weiteren Lebensweg von Opfern von Gewalt an Schulen sind im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht bekannt. Ich beabsichtige nicht, solche Studien und Untersuchungen zu beauftragen. Langzeitfolgen von Gewalt betreffen meines Erachtens primär den Bereich der Gesundheitsverwaltung.

 

Zu Fragen 79 bis 81:

Hierzu verweise ich auf die laufende Umsetzung des 5-Punkte-Programmes im Rahmen der Initiative „Weiße Feder – Gemeinsam gegen Gewalt“ und die diesbezüglichen Ausführungen in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 213/J-NR/2008 betreffend Gewalt an Österreichs Schulen vom 13. Jänner 2009 sowie der Parlamentarischen Anfrage  Nr. 1525/J-NR/2009 betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Situation wirtschaftlich, obsorgetechnisch, gesundheitlich und gewaltspezifisch gefährdeter Kinder und Jugendlicher.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.