1577/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Herbert und weitere Abgeordnete haben am                    31. März 2009 unter der Zahl 1520/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Digitalfunksystem BOS bzw. TETRA“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Neben den Blaulichtorganisationen, die dem Bund zugerechnet werden, wie insbesondere die Bundespolizei sowie die Justizwache, können gemäß Vertrag mit dem Netzbetreiber TETRON  und den Vereinbarungen mit den Ländern grundsätzlich alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) das Digitalfunknetz nutzen. Derzeit wird es unter der Verantwortung der Länder in den bereits ausgebauten Bundesländern insbesondere von den Rettungsorganisationen wie Rotes Kreuz, Samariterbund, Wasserrettung, Bergrettung, Höhlenrettung, Rettungshubschrauber, Pistenrettung, Krankenhäuser, Feuerwehr, Gemeindeeinsatzleitungen und Lawinenkommissionen genutzt.

 


Zu Frage 2:

Grundsätzlich sind all jene Flächen Österreichs, die dauerhaft besiedelt oder besiedelbar sind, alle Verkehrswege und Straßen, aus Einsatzsicht relevante Gewässerflächen und spezielle Sonderversorgungsbereiche laut Vertrag mit dem Netzbetreiber mit Digitalfunk abzudecken.

Für diese Gebiete wird als Vorgabe eine zumindest 95 %ige Orts/Zeitwahrscheinlichkeit gefordert. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen in den bereits ausgebauten Gebieten kann aber sogar von einem höheren Versorgungsgrad ausgegangen werden.

 

Zu Frage 3:

Durch das Bund/Ländermodell werden die Kosten und Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund und den Bundesländern geteilt. Nach diesem Modell verantworten die Länder die Kosten für die Standortinfrastruktur und der Bund bzw. das Bundesministerium für Inneres für das eigentliche Funknetz. Die Gebühren des Bundesministeriums für Inneres, die an den Netzbetreiber TETRON für die Bereitstellung des Funkdienstes zu entrichten sind, belaufen sich derzeit auf ca. € 10,7 Mio. (2009). Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Ausbaustand und wird nach dem österreichweiten Vollausbau ca. € 36 Mio. p.a. betragen.

 

Zu Frage 4:

Die Benutzung des Digitalfunknetzes durch die angefragten Organisationen ist mit keinen zusätzlichen Gebühren verbunden. Wenn das jeweilige Bundesland im Sinne der bisher bereits abgeschlossenen Bund/Ländervereinbarungen die Verantwortung für die Standortinfrastruktur übernimmt, können die dem Verantwortungsbereich der Länder zuzurechnenden Einsatzorganisationen das Funksystem ohne zusätzliche Gebühren benutzen und müssen nur die Endgeräte beschaffen.

 

Zu Frage 5:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 6:

Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres werden die notwendigen Funkgeräte und  das Zubehör zentral für alle Polizeieinheiten beschafft.

Für die anderen Blaulichtorganisationen liegt die Verantwortung bei den Ländern bzw. bei der Einsatzorganisation selbst.

 

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Beim Projekt „Digitalfunk BOS-Austria“ handelt es sich um die Vergabe des Auftrages in der Form einer Dienstleistungskonzession. Der Netzbetreiber TETRON hat die Verantwortung für die Erbringung der Dienstleistung. Ein Abgang von diesem Modell ist nicht vorgesehen.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Bereits vor der Ausschreibung wurde ein Finanzierungsplan mit einer Gesamtkostenaufstellung über die gesamte Projekt- und Betriebsdauer erstellt.

Die erforderlichen und mit dem Bundesministerium für Finanzen verhandelten Budgetmittel sind projektbezogen und stehen daher nicht im Zusammenhang mit dem generellen Budget des Bundesministeriums für Inneres.