1585/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 31. März 2009 unter der Zahl 1546/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polizei Burgenland“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:


Zu den Fragen 1 und 2:

Das vom Landespolizeikommando geplante Magazin „Polizei – Burgenland“ ist als Informationsblatt für die Bediensteten des Landespolizeikommandos Burgenland des Aktiv- und Ruhestandes gedacht und wird insbesondere Personalnachrichten, Mitteilungen aus dem Dienstgeschehen sowie Informationen des Polizeisportverbandes beinhalten.

Die Herausgabe des Magazins liegt im Verantwortungsbereich des Landespolizeikommandos Burgenland.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Nein.


 

Zu Frage 5:

Um die Finanzierung der Druck- und Versandkosten zu ermöglichen, wurde eine Kooperation mit einem Verlag eingegangen.

 

Zu Frage 6:

Das Landespolizeikommando Burgenland wird die Akquisition von Werbeeinschaltungen nicht selbst wahrnehmen. Dies ist Aufgabe des Verlages.

Das Landespolizeikommando Burgenland hat keinen Kontakt zu den Firmen, die Werbeeinschaltungen tätigen. Welche Firmen kontaktiert werden, wird vom Verlag entschieden. Der Medieninhaber ist aber verpflichtet, nur solche Inserate zu schalten, die nicht im Widerspruch zu den Aufgaben der Polizei stehen.