160/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.01.2009
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-90180/0028-III/2/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 166/J der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Auf Grund der pharmakologischen Wirkung, die offensichtlich von Spice ausgeht, liegt die Zuständigkeit für Produkte dieser Art grundsätzlich beim Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend im Rahmen der Vollziehung des Arzneimittelgesetzes. Dieser hat bereits eine Sofortmaßnahme gesetzt, um das Inverkehrbringen von Spice bzw. dessen Wirkstoffe wie JWH-018 zu unterbinden. Ein Verordnungsentwurf „betreffend das Inverkehrbringen von Räuchermischungen, die Naphthalen-1-yl-(1-pentylindol-3-yl)-methanon/JWH-018 enthalten“ wurde mittlerweile zur Begutachtung ausgesendet, mit der Produkte wie Spice künftig verboten sein werden, sofern sie diesen Wirkstoff enthalten.
Daher ersuche ich allfällige noch verbleibende Fragen an den zuständigen Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend zu richten.
Mit freundlichen Grüßen