1611/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN

            FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0109-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1530/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weiterer Abgeordneter haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vorgesetztenverantwortlichkeit der Justizeinsatzgruppe“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Einsatzgruppe (EG) der Justizanstalt Wien-Josefstadt umfasst 85 Mitglieder.

 

Zu 2 und 3:

Zur Zeit findet ein EG–Grundkurs vom 06.04.2009 – 10.04.2009 (erster Teil) und 11.05.2009 – 15.05.2009 (zweiter Teil) mit 23 Teilnehmern statt.

Justizanstalt Leoben                      5 Teilnehmer

Justizanstalt Wien-Simmering      3 Teilnehmer

Justizanstalt Sonnberg                  1 Teilnehmer

Justizanstalt Garsten                     2 Teilnehmer

Justizanstalt St. Pölten                  1 Teilnehmer

Justizanstalt Korneuburg               2 Teilnehmer

Justizanstalt Salzburg                    3 Teilnehmer

Justizanstalt Krems                        1 Teilnehmer

Justizanstalt Hirtenberg                 1 Teilnehmer

Justizanstalt Klagenfurt                  2 Teilnehmer

Justizanstalt Wr. Neustadt             1 Teilnehmer

Justizanstalt Linz                            1 Teilnehmer

 

Die Einberufung zu den EG–Grundkursen erfolgt auf Grundlage einer Bedarfserhebung, die Mitte 2008 durchgeführt wurde.

Zu 4:

Entfällt.

Zu 5:

Im Jahr 2008 sind drei EG–Grundkurse abgehalten worden. Im Jahr 2009 wurde bereits ein EG–Grundkurs durchgeführt und ein Grundkurs wird im Mai 2009 beendet sein. Weitere Grundkurse sind 2009 vorerst nicht geplant. Weitere Grundkurse werden bei Bedarf angeboten.

Zu 6 und 7:

Der Kommandant der Einsatzgruppe der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist Bezirksinspektor Bruno Hubalek.

Zu 8:

Entfällt.

 

Zu 9 und 10:

Der Kommandant–Stellvertreter der Einsatzgruppe der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist Bezirksinspektor Friedrich Böhm. Er ist mit dieser Aufgabe aufgrund mündlichen Dienstauftrags betraut.

Zu 11:

Entfällt.

Zu 12:

Der „oberste Einsatzleiter“ einer Justizanstalt ist der Anstaltsleiter.

zu 13:

Der „oberste Einsatzleiter“ der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist die Anstaltsleiterin Hofrätin Mag. Helene Pigl.

Zu 14:

Entfällt.

Zu 15:

Als Leiter der Einsatzgruppe (dem Anstaltsleiter nachgeordnet!) ist ein A1, E1 oder ein E2a-Beamter aus dem Leitungsbereich der Exekutive zu bestimmen. Der Leiter der Einsatzgruppe ist unmittelbar dem/der Anstaltsleiter/in unterstellt. Dem Leiter der Einsatzgruppe kommt im Rahmen des Krisenmanagements die Stellung des Einsatzleiters unter dem Anstaltsleiter zu. Dabei obliegen dem Anstaltsleiter die zu treffenden Entscheidungen, dem Leiter der Einsatzgruppe deren Umsetzung.

Zu 16:

Für diese Tätigkeit ist kein eigener Arbeitsplatz bzw. keine eigens bewertete Planstelle vorgesehen.

Zu 17:

Siehe Antwort Frage 16.

Zu 18:

Eine eigene Planstelle „Leiter der Einsatzgruppe“ ist nicht erforderlich, weil es sich nur um eine Tätigkeit handelt, die punktuell zum Tragen kommt.

Zu 19:

Da es sich bei der Leitung der jeweiligen Einsatzgruppen um eine anstaltsbezogene Führungsaufgabe handelt, gibt es keinen Bundeseinsatzleiter der Justizeinsatzgruppen.

Zu 20:

Entfällt.

Zu 21:

Entfällt.

Zu 22:

Diese Aufgabe fällt seit der Neuorganisation der Vollzugsverwaltung durch Einführung der Vollzugsdirektion nunmehr in den Aufgabenbereich des Leiters der Abteilung 3 der Vollzugsdirektion.

Zu 23:

Der Kommandant der Einsatzgruppe erhält seine Weisungen vom Leiter der Einsatzgruppe, letzterer vom Anstaltsleiter. Im Übrigen geht der Weisungszug nach dem Aufbau der Strafvollzugsbehörden über die Vollzugsdirektion an das Bundesministerium für Justiz.

 

. Mai 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)