162/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.01.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. November 2008 unter der Nr. 92/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Geschenkannahme durch die bisherigen Regierungsmitglieder gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø      Welche Geschenke, Gastgeschenke wurden von Ihnen oder einem allfälligen Staatssekretär/allfälliger Staatssekretärin Ihres Ressorts seit Ihrem bzw. deren/ derer Amtsantritt angenommen, gegliedert nach Datum, Anlass und Art des Ge­schenks?

Ø      Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. allfälliger Staatsse­kretäre Ihres Ressorts Geschenke, Gastgeschenke etc. angenommen? Wenn ja, wann, welche und zu welchem Anlass?

Ø      Welchen Wert haben diese Geschenke?

Ø      Welcher Verwendung wurden diese in Frage 1 und 2 angesprochenen Geschen­ke innerhalb Ihres Ressorts zugeführt?

Ø      Erklären Sie sich bereit, diese Geschenke mittels einer von Ihrem Ressort veran­lassten Versteigerung einem noch zu bestimmenden sozialen Zweck zuzuführen? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Werden diese Geschenke beim Ausscheiden aus dem Amt im Ressort verblei­ben? Wenn nein, warum nicht?

Bei offiziellen und Arbeitsbesuchen von Regierungsmitgliedern ist es im internatio­nalen Kontext üblich, Aufmerksamkeiten von geringem materiellen Wert, wie etwa Souvenirs, CDs, Bücher, Blumen oder landestypische Genussmittel, wie etwa Süßig­keiten zu verschenken. Eine Ablehnung von Gastgeschenken würde auf Unverständ­nis stoßen und als Brüskierung interpretiert werden.

Im Bundeskanzleramt werden - wie auch unter meinen Amtsvorgängerinnen - keine detaillierten Aufzeichnungen über die Bundesministern im Bundeskanzleramt gewid­meten Ehrengeschenke und Aufmerksamkeiten geführt. Der damit verbundene Ver­waltungsaufwand wäre, besonders im Hinblick auf den materiellen Wert der Gegen­stände und den Nutzen solcher Aufzeichnungen, nicht gerechtfertigt.

Alle meiner Amtsvorgängerin übergebenen Gastgeschenke haben symbolischen und Erinnerungscharakter und stellen keinen Verkehrswert dar. Sofern es sich um Erin­nerungsplaketten, Erinnerungsurkunden, Wimpel udgl. handelte, verblieben sie im Bundeskanzleramt.

Was generell die Verwendung der Aufmerksamkeiten betrifft, so werden diese - so es sich nicht um persönliche Ehrengeschenke handelt und sie nicht dem Amt über­lassen werden - ausschließlich karitativen Zwecken zugeführt.