162/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.01.2009
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möglich.
BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. November 2008 unter der Nr. 92/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Geschenkannahme durch die bisherigen Regierungsmitglieder gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Ø Welche Geschenke, Gastgeschenke wurden von Ihnen oder einem allfälligen Staatssekretär/allfälliger Staatssekretärin Ihres Ressorts seit Ihrem bzw. deren/ derer Amtsantritt angenommen, gegliedert nach Datum, Anlass und Art des Geschenks?
Ø Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. allfälliger Staatssekretäre Ihres Ressorts Geschenke, Gastgeschenke etc. angenommen? Wenn ja, wann, welche und zu welchem Anlass?
Ø Welchen Wert haben diese Geschenke?
Ø Welcher Verwendung wurden diese in Frage 1 und 2 angesprochenen Geschenke innerhalb Ihres Ressorts zugeführt?
Ø Erklären Sie sich bereit, diese Geschenke mittels einer von Ihrem Ressort veranlassten Versteigerung einem noch zu bestimmenden sozialen Zweck zuzuführen? Wenn nein, warum nicht?
Ø Werden diese Geschenke beim Ausscheiden aus dem Amt im Ressort verbleiben? Wenn nein, warum nicht?
Bei offiziellen und Arbeitsbesuchen von Regierungsmitgliedern ist es im internationalen Kontext üblich, Aufmerksamkeiten von geringem materiellen Wert, wie etwa Souvenirs, CDs, Bücher, Blumen oder landestypische Genussmittel, wie etwa Süßigkeiten zu verschenken. Eine Ablehnung von Gastgeschenken würde auf Unverständnis stoßen und als Brüskierung interpretiert werden.
Im Bundeskanzleramt werden - wie auch unter meinen Amtsvorgängerinnen - keine detaillierten Aufzeichnungen über die Bundesministern im Bundeskanzleramt gewidmeten Ehrengeschenke und Aufmerksamkeiten geführt. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand wäre, besonders im Hinblick auf den materiellen Wert der Gegenstände und den Nutzen solcher Aufzeichnungen, nicht gerechtfertigt.
Alle meiner Amtsvorgängerin übergebenen Gastgeschenke haben symbolischen und Erinnerungscharakter und stellen keinen Verkehrswert dar. Sofern es sich um Erinnerungsplaketten, Erinnerungsurkunden, Wimpel udgl. handelte, verblieben sie im Bundeskanzleramt.
Was generell die Verwendung der Aufmerksamkeiten betrifft, so werden diese - so es sich nicht um persönliche Ehrengeschenke handelt und sie nicht dem Amt überlassen werden - ausschließlich karitativen Zwecken zugeführt.