1623/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0067-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1535/J vom 31. März 2009 der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Im Finanzressort stehen derzeit 44 Lehrlinge im Lehrberuf Verwaltungsassistentin/Verwaltungsassistent in Ausbildung. Davon sind 30 Lehrlinge weiblich und 14 männlich. Von den insgesamt 44 Lehrlingen befinden sich 17 (12 weiblich/5 männlich) im ersten, 21 (12 weiblich/9 männlich) im zweiten und 6 (6 weiblich/0 männlich) im dritten Lehrjahr.
Zu 2.:
Seit 2007 wurden im Finanzressort 46 Lehrlinge aufgenommen, die alle den Lehrberuf Verwaltungsassistentin/Verwaltungsassistent erlernen bzw. erlernt haben. Davon sind 32 weiblichen und 14 männlichen Geschlechts.
Zu 3.:
Es wurden 4 Lehrverhältnisse, Lehrberuf Verwaltungsassistentin/Verwaltungsassistent, (zwei davon im 1. Lehrjahr, je ein Lehrling weiblich bzw. männlich und zwei weitere im 2. Lehrjahr, beide Lehrlinge weiblich) aufgelöst.
Zu 4.:
In drei Fällen erfolgte die Aufnahme in ein Vertragsverhältnis im Ressort außerhalb des Lehrberufes, in einem Fall wurde eine einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses vorgenommen.
Zu 5.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist bestrebt, auch 2009 Lehrlinge in der Finanzverwaltung auszubilden. Die Zahl der neu einzustellen beabsichtigten Lehrlinge richtet sich primär nach dem aktuellen Bedarf und einer möglichen Einsetzbarkeit nach dem Lehrabschluss. Es ist geplant, im heurigen Jahr die Zahl der Verwaltungsassistentinnen/Verwaltungsassistenten (Lehrlinge) maßgeblich zu steigern.
Zu 6. bis 15 b.:
Die vorliegenden Fragen betreffen operative Angelegenheiten der jeweiligen Unternehmensorgane und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen