1624/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0068-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1547/J vom 31. März 2009 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Nach § 5 Abs. 2 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) sind die Abgabenbehörden verpflichtet, die Vollstreckung von Amts wegen einzuleiten und durchzuführen. Eine (vorläufige) Abstandnahme von Vollstreckungsmaßnahmen kommt nach § 231 Bundes-abgabenordnung (BAO) dann in Betracht, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind oder wegen Aussichtslosigkeit zunächst unterlassen wurden, aber die Möglichkeit besteht, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zum Erfolg führen. Im Übrigen besteht für die Abgabenbehörden hinsichtlich der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens kein Ermessens-spielraum.
Die Verschlechterung der Wirtschaftslage bringt, wie durch einschlägige Medienberichte allgemein bekannt, eine signifikante Steigerung der Inanspruchnahme der Tätigkeit von Inkassobüros durch private Gläubiger und auch eine Zunahme der Anzahl der Insolvenzen mit sich.
Zu den konkreten Fragen:
Zu 1. bis 6. und 8.:
Die auf dem Gebiet der Abgabeneinhebung existierenden Richtlinien und Leitfäden stellen Auslegungsbehelfe für die anzuwendenden Rechtsvorschriften (insbesondere BAO, AbgEO) dar. Sie sind im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht verändert worden.
Zu 7.:
Bei erwiesener Zahlungsunfähigkeit blieb schon bisher keine andere Wahl, als die Konkurseröffnung zu beantragen, um die Entstehung weiterer uneinbringlicher Abgabenforderungen hintanzuhalten.
Zu 9.:
Im Zeitraum 1. Oktober 2008 bis 31. März 2009 wurden von den Finanzämtern 724 Konkurs-anträge gestellt.
Zu 10.:
Aufgegliedert nach Monaten ergibt sich folgendes Bild:
Oktober 2008 161
November 2008 95
Dezember 2008 85
Jänner 2009 149
Feber 2009 100
März 2009 134
Mit freundlichen Grüßen