1625/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0066-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1548/J vom 31. März 2009 der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3., 8. und 9.:
Mit Entschließung E 34-NR/XXIII. GP hat der Nationalrat das Bundesministerium für Finanzen beauftragt, die Exportförderung hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen, insbesondere der Beschäftigungswirkungen auf Österreich, in regelmäßigen Abständen evaluieren zu lassen. Darüber hinaus sollen bei sensiblen Projekten die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen in den jeweiligen Zielländern evaluiert werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Methodik dieser zwei Themenbereiche wurde eine Trennung vorgenommen, sodass zwei separate Studien in Auftrag gegeben werden. Der erste Teil der Studie bezüglich der volkswirtschaftlichen, insbesondere der Beschäftigungswirkungen, auf Österreich wurde bereits in Auftrag gegeben. Der zweite Teil der Studie, der bei sensiblen Projekten die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen in den jeweiligen Zielländern untersuchen soll, konnte bis jetzt noch nicht vergeben werden.
Der erste Teil der Studie umfasst die Konzeption und Durchführung einer Unternehmensbefragung, deren wirtschaftspolitische Interpretation und basierend darauf makroökonomische Modellrechnungen. Das WIFO hat mit allen drei Projektbausteinen extensive Erfahrungen und der Projektleiter hat detaillierte Kenntnis des Exportförderungssystems, was eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, den Projektbetreuungsaufwand im vertretbaren Rahmen zu halten. Aus diesem Grund wurde das WIFO auch mit der Erstellung der Studie beauftragt.
Der zweite Teil der Studie umfasst die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen in den jeweiligen Zielländern bei sensiblen Projekten. Zurzeit werden Gespräche mit potentiellen Gutachtern geführt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Qualität und Kosten gelegt.
Es ist damit zu rechnen, dass die Studie im 2. Quartal 2009 vergeben und rechtzeitig, wie im Umsetzungsbericht angekündigt, im 4. Quartal 2009 der Öffentlichkeit präsentiert werden kann.
Zu 4.:
Die in Beauftragung befindliche Studie umfasst die Konzeption und Durchführung einer Unternehmensbefragung, deren wirtschaftspolitische Interpretation und basierend darauf die Umsetzung makroökonomischer Modellrechnungen. Diese Informationen über die Bedürfnisse aktueller und potentieller Nutzer öffentlich unterstützter Export- und Investitionsgarantien beziehungsweise -finanzierungen sollen dem Bundesministerium für Finanzen als zusätzliche Entscheidungshilfe dienen.
Im Einzelnen sollen folgende Fragen beantwortet werden:
Zu 5. bis 7.:
Eine Stakeholder-Beteiligung an der Studie ist vorgesehen. Insbesondere soll mit den potentiellen Studienautoren vereinbart werden, dass mit den Stakeholdern Interviews zu führen sind und die Zwischenberichtspräsentationen unter der Beteiligung der Stakeholder stattzufinden haben.
Mit freundlichen Grüßen