1648/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT
DARABOS BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/83-PMVD/2009 29. Mai 2009
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 2. April 2009 unter der Nr. 1661/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Maßnahmen zur Bekämpfung des Doping" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Doping im Breitensport stellt einen Bereich dar, der in Österreich bis dato kaum näher untersucht wurde. So bezieht sich beispielsweise der österreichische Autor Thomas Riedl in seinem Buch „Sportler in der Apotheke“ weitestgehend auf Erhebungen aus Deutschland. Gleichfalls findet sich eine übersichtliche Zusammenstellung dieser Thematik in Heft 34 des deutschen Statistischen Bundesamts aus dem Jahre 2006. Da sich die dort beschriebene Situation vermutlich mit jener in Österreich vergleichen lässt, erschien es mir wichtig, diesen Bereich einer breiteren öffentlichen Diskussion zuzuführen. Darüber hinaus stellen Wertungen und Kommentare zu Meinungsäußerungen anderer Personen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts dar.
Zu 5:
Bis dato wurden derartige Aufträge noch nicht erteilt.
Zu 6:
Nach den mir vorliegenden Informationen gibt es derzeit keine Überlegungen, die darauf abzielen, den Anwendungsbereich auf den gesamten Hobbysport auszudehnen. Derzeit steht die Information und Aufklärung über die Gefahren und nachteiligen Folgen von Doping im Vordergrund.
Zu 7:
Im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung wird das Fachpersonal auch dahin-gehend ausgebildet, den Auszubildenden die besondere Bedeutung des eigenen Lebensstils im Sinne einer „Verhaltensprävention“ zu vermitteln. Darunter fällt ebenso die Vermeidung der widmungsfremden Einnahme von Drogen und Medikamenten und demnach auch von leistungssteigernden Substanzen. Gleichfalls besitzt dieses Thema besondere Bedeutung im Rahmen der Einsatzvorbereitung. An den genannten Ausbildungsmaßnahmen sind beispiels-weise auch Militärmedizin und Militärpsychologie beteiligt.
Zu 8:
Hinsichtlich der Zuständigkeit zur Durchführung von Dopingkontrollen verweise ich auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007). In Umsetzung dieses Bundesgesetzes sind in meinem Ressort ab dem Jahr 2008 detaillierte Aufzeichnungen über durchgeführte Dopingkontrollen bei Heeressportlern verfügbar. So wurden im Jahr 2008 146 Dopingkontrollen durchgeführt, wobei eine Sportlerin des Dopings überführt und als Konsequenz daraus ihr Dienstverhältnis gekündigt wurde.