165/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.01.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. November 2008 unter der Nr. 91/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Geschenkannahme durch die bisherigen Regierungsmitglieder gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø      Welche Geschenke, Gastgeschenke wurden von Ihnen oder einem allfälligen Staatssekretär/allfälliger Staatssekretärin Ihres Ressorts seit Ihrem bzw. deren/ derer Amtsantritt angenommen, gegliedert nach Datum, Anlass und Art des Ge-schenks?

Ø      Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. allfälliger Staatsse-kretäre Ihres Ressorts Geschenke, Gastgeschenke etc. angenommen? Wenn ja, wann, welche und zu welchem Anlass?

Ø      Welchen Wert haben diese Geschenke?

Ø      Welcher Verwendung wurden diese in Frage 1 und 2 angesprochenen Geschen-ke innerhalb Ihres Ressorts zugeführt?

Ø      Erklären Sie sich bereit, diese Geschenke mittels einer von Ihrem Ressort veran-lassten Versteigerung einem noch zu bestimmenden sozialen Zweck zuzuführen? Wenn nein, warum nicht?

Ø      Werden diese Geschenke beim Ausscheiden aus dem Amt im Ressort verblei-ben? Wenn nein, warum nicht?

Bei offiziellen und Arbeitsbesuchen von Regierungsmitgliedern ist es im internatio-nalen Kontext üblich, Aufmerksamkeiten von geringem materiellen Wert, wie etwa


Souvenirs, CDs, Bücher, Blumen oder landestypische Genussmittel, wie etwa Süßig-keiten zu verschenken. Eine Ablehnung von Gastgeschenken würde auf Unverständ-nis stoßen und als Brüskierung interpretiert werden.

Im Bundeskanzleramt werden - wie auch unter meinen Amtsvorgängern - keine de-taillierten Aufzeichnungen über die dem Bundeskanzler und allfälligen Bundesminis-tern und Staatssekretären im Bundeskanzleramt gewidmeten Ehrengeschenke und Aufmerksamkeiten geführt. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand wäre, beson-ders im Hinblick auf den materiellen Wert der Gegenstände und den Nutzen solcher Aufzeichnungen, nicht gerechtfertigt.

Alle meinem Amtsvorgänger übergebenen Gastgeschenke haben symbolischen und Erinnerungscharakter und stellen keinen Verkehrswert dar. Sofern es sich um Erin-nerungsplaketten, Erinnerungsurkunden, Wimpel, Gegenstände des Kunsthandwerks udgl. handelte, verblieben sie im Bundeskanzleramt.

Was generell die Verwendung der Aufmerksamkeiten betrifft, so werden diese - so es sich nicht um persönliche Ehrengeschenke handelt und sie nicht dem Amt über-lassen werden - ausschließlich karitativen Zwecken zugeführt.