1654/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.06.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0090-I/4/2009

Wien, am 28. Mai 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. April 2009 unter der Nr. 1618/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gender Mainstreaming auf Bundesebene gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3, 6 und 7:

Ø     Welche konkreten Gender Mainstreaming – Projekte wurden seit dem ersten Mi­nisterratsbeschluss in Ihrem Verantwortungsbereich abgeschlossen?

a)   Was haben die Projekte gekostet?

b)   Was war der konkrete Nutzen dieser Projekte?

c)   Waren Personen oder Firmen außerhalb des Ministeriums bei diesen Projek­ten beteiligt?

d)   Wenn ja, welche?

e)   Wenn ja, welche Kosten sind für diese Personen im Zusammenhang mit den jeweiligen Projekten entstanden?

f)    Wurden die oben genannten Projekte einer Ausschreibung unterzogen?

g)   Wenn ja, welche Projekte wurden ausgeschrieben?

h)   Wenn nein, warum nicht?

Ø     Welche Gender Mainstreaming – Projekte hat ihr Ministerium in dieser Gesetzge­bungsperiode schon in Auftrag gegeben?

a)   Was haben die Projekte gekostet?

b)   Was war der konkrete Nutzen dieser Projekte?

c)   Waren Personen oder Firmen außerhalb des Ministeriums bei diesen Projek­ten beteiligt?

d)   Wenn ja, welche?

e)   Wenn ja, welche Kosten sind für diese Personen im Zusammenhang mit den jeweiligen Projekten entstanden?

f)    Wurden die oben genannten Projekte einer Ausschreibung unterzogen?

g)   Wenn ja, welche Projekte wurden ausgeschrieben?

h)   Wenn nein, warum nicht?

Ø     Welche konkreten Gender Mainstreaming – Projekte sind derzeit in Ihrem Verant­wortungsbereich geplant?

a)   Was sollen diese Projekte kosten?

b)   Welchen konkreten Nutzen erwartet man sich von diesen Projekten?

c)   Sind Personen oder Firmen außerhalb des Ministeriums an diesen Projekten beteiligt?

d)   Wenn ja, welche?

e)   Wenn ja, welche Kosten sind für diese Personen im Zusammenhang mit den jeweiligen Projekten budgetiert?

f)    Werden die oben genannten Projekte einer Ausschreibung unterzogen?

g)   Wenn ja, welche Projekte wurden bereits ausgeschrieben bzw. werden ausge­schrieben werden?

h)   Wenn nein, warum nicht?

Ø     Durch welche wissenschaftlichen Projekte wurden bzw. werden die durchge­führten und geplanten Maßnahmen begleitet?

Ø     Wie hoch waren bzw. sind die Kosten für diese wissenschaftlichen Projekte?

 

Ich verweise grundsätzlich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2241/J (XXIII. GP) mit den folgenden Ergänzungen bzw. Aktualisierungen:

 

Für die Zukunft plane ich im Dienstrecht eine schrittweise Novellierung im zu betreuenden Gesetzesbestand in Richtung einer gendergerechten sprachli­chen Umformulierung.

 

Im Personalplan 2009, der das zentrale Personalsteuerungsinstrument darstellt, sind heuer erstmalig Kennziffern ausgewiesen, die in transparenter Form den Anteil von Frauen in den höchsten besoldungsrechtlichen Stellungen und damit in den Füh­rungsfunktionen ausweisen. Alle Ressorts haben sich Ziele dahingehend gesetzt, welcher Frauenanteil in den Führungsfunktionen bis 2013 erreicht werden soll. Die Zielwerte sind in der Anlage G.2 des Personalplanes ausgewiesen. Ein begleitendes Gendercontrolling ist vorgesehen.

 

Das Cross Mentoring Programm des Bundes wird laufend in meinem Ressortbereich von der Sektion Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform durchgeführt. Es ist in die Personalentwicklung integriert und wird von den Personalentwicklerinnen und Perso­nalentwicklern der Ressorts wahrgenommen, wobei in meinem Zuständigkeitsbereich die Koordination erfolgt. An der Verwaltungsakademie des Bundes werden jährlich Workshops für alle am Programm teilnehmenden Mentorinnen bzw. Mentoren und Mentees angeboten. Damit ist gewährleistet, dass die für die Personalentwicklung zuständigen Organisationseinheiten in den Ressorts Mentoring als Personalentwick­lungsmaßnahme regelmäßig durchführen und Mentoring in das Weiterbildungspro­gramm des Bundes aufgenommen wird. Die Coaching-Kosten der Mentees belaufen sich pro Mentoringjahr auf etwa € 2.400,--.

 

Im Rahmen der dienstlichen Aus- und Weiterbildung organisiert die Verwaltungsaka­demie des Bundes ressortübergreifend spezielle Module für die Einstiegsausbildung der unterschiedlichen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen die Pflich­ten und Rechte der Bundesbediensteten vermittelt werden. Dabei wird auch das The­ma Gender Mainstreaming behandelt, ebenso wie das Gleichbehandlungsgesetz. Auch beim Einführungsmodul der Grundausbildung wird auf geschlechtsspezifische Ungleichbehandlungen hingewiesen, um die neu einsteigenden Bediensteten für das Thema zu sensibilisieren.

 

Im Bereich des Managementprogramms der Verwaltungsakademie des Bundes wird seit 2003 der Lehrgang (ML170) "Frauen ins Management" angeboten, der Frauen für die Übernahme von Führungsfunktionen motivieren und qualifizieren soll. Im Lehrgang Verwaltungsmanagement (ML210) werden aktuelle Themen von Gender Mainstreaming - derzeit Genderbudgeting – vorgetragen. Weiters läuft ab 2008 in der Verwaltungsakademie des Bundes ein Spezialseminarprogramm für Frauen, wo Im­pulse beispielsweise für einen erfolgreichen Wiedereinstieg nach einer Karenz oder für die Laufbahnplanung gegeben werden. Auch werden in diesem Spezialprogramm Gleichbehandlungsbeauftragte und Kontaktfrauen rechtlich und rhetorisch geschult.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø     Wie wird in Ihrem Ministerium derzeit Gender Budgeting umgesetzt?

Ø     Durch welche Maßnahmen wurde das Budget Ihres Ressorts „geschlechterge­recht“ gestaltet?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1001/J durch den Herrn Bundeskanzler.

Mit freundlichen Grüßen