1659/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.06.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0076-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1660/J vom 2. April 2009 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist festzuhalten, dass sich der überwiegende Bereich der Fragen nicht auf den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen bezieht und daher eine konkrete Beantwortung der Fragen mangels vorliegender Daten im Bundesministerium für Finanzen nicht möglich ist.
Zu 1. bis 3.:
In aller Regel waren Bauvorhaben nicht Gegenstand der Budgetverhandlungen mit den diversen Ressorts. Vielmehr müssen allfällige Baumaßnahmen sowie Mieten von den Ressorts innerhalb der vereinbarten Budgetrahmen bedeckt werden. Die konkrete Auskunft kann daher nur durch die zuständigen Ressortminister erfolgen.
Zu 4.:
Die thermische Sanierung wird grundsätzlich über die Wohnbauförderung unterstützt. Die Wohnbauförderung fällt sowohl in Gesetzgebung als auch Vollziehung in die Kompetenz der Länder. Neben der Wohnbauförderung wird die thermische Sanierung für Betriebe auch über die Umweltförderung im Inland gefördert. Die Bundesregierung hat nun zusätzlich zu den beiden bestehenden Förderschienen ein für 2009 und 2010 einmaliges 100 Mio. € umfassendes Bundesförderprogramm zur thermischen Sanierung im privaten Wohnbau und in Betrieben initiiert. Dadurch werden sowohl positive ökologische Auswirkungen als auch die Sicherung von Arbeitsplätzen erreicht.
Zu 5. und 6.:
Mit den Maßnahmen des Konjunkturpakets II wurden Neubau- und Sanierungsvorhaben, die sich bereits im fortgeschrittenen Planungsstadium befanden und in kurzer Zeit realisierbar sind, erfasst. Diese Vorhaben haben wegen ihrer Planungsreife einen raschen beschäftigungswirksamen und damit konjunkturpolitischen Effekt und wurden vorrangig gereiht.
Zu 7. und 8.:
Diese Fragen fallen nicht in den Bereich der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen