1662/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.06.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, am  3. Juni 2009

GZ: BMG-11001/0106-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1719/J der Abgeordneten Hermann Krist und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Der DAK-Gesundheitsreport 2009 unter der Bezeichnung „Doping am Arbeitsplatz“ ist bekannt.

 

Fragen 2 und 3:

In Österreich existieren derzeit keine vergleichbaren Untersuchungen über Medikamentenmissbrauch am Arbeitsplatz.


 

Fragen 4 bis 6:

Wie bereits ausgeführt, fehlen analoge Untersuchungen in Österreich.

 

Frage 7:

Bereits jetzt geben die Sozialversicherungsträger Informationen über sorgfältigen Umgang mit Arzneimitteln an die Vertragsärztinnen und  -ärzte.

Des Weiteren setzten die Sozialversicherungsträger auf Gesundheitsförderung und Prävention. Auch um Medikamentenmissbrauch vorzubeugen, werden entsprechende Programme angeboten. Besonders im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung werden Arbeitsbelastungen jeglicher Art behandelt. Maßnahmen für „Gesundheit am Arbeitsplatz“ widmen u. a. dem Stressmanagement,

dem Genussmittelkonsum und dem Suchtmittelkonsum besondere Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang bieten z.B. die Gebietskrankenkassen allen Betrieben Beratung, Betreuung sowie Begleitung an und führen innerbetriebliche und betriebsübergreifende Projekte durch.

 

Frage 8:

Es ist in der Suchtprävention unbestritten, dass die unterschiedlichen Lebensbereiche (Schulumgebung, Arbeitsumgebung und alle anderen Settings) so gestaltet werden sollen, dass es den Menschen möglichst gut geht und sie nicht aus Stress, Überforderung, Depression, Burn-Out etc. zu psychoaktiven Substanzen greifen oder greifen zu müssen glauben. Dies ist der grundlegende Ansatz der an der WHO Ottawa-Charta orientierten Gesundheitsförderung und liegt insbesondere auch der Tätigkeit der Fachstellen für Suchtprävention zu Grunde. In der substanzunspezifischen Suchtprävention sind Medikamente, ebenso wie auch alle anderen psychoaktiven Substanzen, erfasst und auch in der substanzspezifischen Prävention sind Tranquilizer und Stimulanzien ein Thema. Von der Notwendigkeit einer diesbezüglichen Erweiterung der Suchtprävention muss somit nicht ausgegangen werden, sondern es muss der Medikamentenmissbrauch weiterhin den adäquaten Platz im Spektrum der Suchtprävention und in der Medizin einnehmen.