1667/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.06.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen
haben am 7. April 2009 unter der Zl. 1669/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Einsatz von weißem Phosphor durch die israelische
Armee“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Österreich hat von Beginn der Gazakrise alle Parteien dazu aufgefordert, die Zivilbevölkerung
zu schützen und ihren Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht nachzukommen. Als
Nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) hat sich Österreich
aktiv für die Verabschiedung der Resolution 1860 (2009) eingesetzt, in der v.a. ein sofortiger
Waffenstillstand und die Verbesserung der humanitären Notlage der Bevölkerung des Gaza-
Streifens gefordert wurden. Ich habe auch schon vor dem Ausbruch der Feindseligkeiten bei
meinem Besuch in Israel bei meiner damaligen Amtskollegin Tzipi Livni am
17. Dezember 2008 davor gewarnt, dass es für den jahrzehntelangen Konflikt zwischen Israel
und seinen palästinensischen Nachbarn keine militärische Lösung geben kann.


Der Bericht der Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ ist mir bekannt. Die
Frage der Rechtmäßigkeit des Einsatzes von weißem Phosphor muss streng nach den
Prinzipien des humanitären Völkerrechts beurteilt werden.

Nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe der Verletzung des humanitären Völkerrechts
während der Gaza-Offensive hat Österreich am 8. Jänner 2009 im VN-Sicherheitsrat die
Konfliktparteien aufgerufen, ihren internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich
vollständig nachzukommen.

Am 4. Mai 2009 hat schließlich der VN Generalsekretär einen Untersuchungsbericht
vorgelegt, in dem eine Reihe von Völkerrechtsverletzungen beider Konfliktparteien angeführt
werden, insbesondere auch der Einsatz von weißem Phosphor durch die israelische Armee.
Der VN-Generalsekretär erklärte im Begleitschreiben an den Sicherheitsrat zum
Untersuchungsbericht, dass er von der israelischen Seite Stellungnahmen zu konkreten, Israel
und die Vereinten Nationen betreffenden Vorfällen einfordern wird. Bei der SR-Sitzung zum
Nahen Osten am 11. Mai in New York, an der ich persönlich teilgenommen habe, habe ich
deutlich gemacht, dass Österreich fordert, dass alle Anschuldigungen betreffend Verletzungen
des humanitären Völkerrechts umgehend und vollständig untersucht werden müssen,
unabhängig davon, wo und von wem sie begangen wurden.

Ich sehe auch dem Ergebnis der Untersuchung zu Verletzungen des humanitären Völkerrechts
während des Gaza-Konfliktes, die derzeit von einer vom VN-Menschenrechtsrat in Genf
eingesetzten Untersuchungskommission unter der Leitung von Richter Richard Goldstone
durchgeführt wird, mit großem Interesse entgegen.

Zu Frage 6:

Österreich setzt sich traditionell für die Ratifikation humanitärrechtlicher Verträge durch eine
möglichst große Zahl von Staaten ein. Dies gilt selbstverständlich auch hinsichtlich der
Ratifikation des dritten Protokolls zum Übereinkommen über das Verbot oder die


Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden
verursachen oder unterschiedslos wirken können. Das große österreichische Engagement bei
Fragen der Abrüstung und des humanitären Völkerrechts hat sich beispielsweise sowohl im
Rahmen des Ottawa-Prozesses gegen Anti-Personen Minen, als auch jüngst bei der
Ausarbeitung, Unterzeichnung und Ratifikation des Internationalen Abkommens für ein
Verbot von Streumunition gezeigt.

Zu Frage 7:

Am 2. März 2009 habe ich persönlich an der Konferenz zur Unterstützung der
palästinensischen Wirtschaft und des Wiederaufbaus in Gaza in Sharm-El-Sheikh
teilgenommen und dort einen Beitrag von € 2,5 Mio. für den Wiederaufbau zugesagt. Dieser
Beitrag wird dem VN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zur
Verfügung gestellt und im Wege der Gesundheitsdienste und Fürsorgeprogramme auch den
Opfern der Kriegshandlungen zu Gute kommen.