1667/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.06.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordnete zum
Nationalrat Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 7. April 2009 unter der Zl. 1669/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Einsatz von weißem Phosphor durch die
israelische
Armee“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Österreich
hat von Beginn der Gazakrise alle Parteien dazu aufgefordert, die
Zivilbevölkerung
zu schützen und ihren Verpflichtungen aus dem humanitären
Völkerrecht nachzukommen. Als
Nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN)
hat sich Österreich
aktiv
für die Verabschiedung der Resolution 1860 (2009) eingesetzt, in der v.a.
ein sofortiger
Waffenstillstand und die Verbesserung der humanitären Notlage der
Bevölkerung des Gaza-
Streifens gefordert wurden. Ich habe auch schon vor dem Ausbruch der
Feindseligkeiten bei
meinem Besuch in Israel bei meiner damaligen Amtskollegin Tzipi Livni am
17. Dezember 2008 davor gewarnt, dass es für den jahrzehntelangen Konflikt
zwischen Israel
und
seinen palästinensischen Nachbarn keine militärische Lösung
geben kann.
Der Bericht der
Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ ist mir bekannt.
Die
Frage
der Rechtmäßigkeit des Einsatzes von weißem Phosphor muss
streng nach den
Prinzipien des humanitären Völkerrechts beurteilt werden.
Nach
Bekanntwerden der ersten Vorwürfe der Verletzung des humanitären
Völkerrechts
während der Gaza-Offensive hat Österreich am 8. Jänner 2009 im
VN-Sicherheitsrat die
Konfliktparteien
aufgerufen, ihren internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich
vollständig nachzukommen.
Am 4. Mai
2009 hat schließlich der VN Generalsekretär einen
Untersuchungsbericht
vorgelegt,
in dem eine Reihe von Völkerrechtsverletzungen beider Konfliktparteien
angeführt
werden,
insbesondere auch der Einsatz von weißem Phosphor durch die israelische
Armee.
Der VN-Generalsekretär erklärte im Begleitschreiben an den
Sicherheitsrat zum
Untersuchungsbericht,
dass er von der israelischen Seite Stellungnahmen zu konkreten, Israel
und
die Vereinten Nationen betreffenden Vorfällen einfordern wird. Bei der
SR-Sitzung zum
Nahen Osten am 11. Mai in New York, an der ich persönlich teilgenommen
habe, habe ich
deutlich
gemacht, dass Österreich fordert, dass alle Anschuldigungen betreffend
Verletzungen
des
humanitären Völkerrechts umgehend und vollständig untersucht
werden müssen,
unabhängig davon, wo und von wem sie begangen wurden.
Ich
sehe auch dem Ergebnis der Untersuchung zu Verletzungen des humanitären
Völkerrechts
während
des Gaza-Konfliktes, die derzeit von einer vom VN-Menschenrechtsrat in Genf
eingesetzten Untersuchungskommission unter der Leitung von Richter Richard
Goldstone
durchgeführt wird, mit großem Interesse entgegen.
Zu Frage 6:
Österreich
setzt sich traditionell für die Ratifikation humanitärrechtlicher
Verträge durch eine
möglichst
große Zahl von Staaten ein. Dies gilt selbstverständlich auch
hinsichtlich der
Ratifikation des dritten Protokolls zum Übereinkommen über das Verbot
oder die
Beschränkung
des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige
Leiden
verursachen
oder unterschiedslos wirken können. Das große österreichische
Engagement bei
Fragen
der Abrüstung und des humanitären Völkerrechts hat sich
beispielsweise sowohl im
Rahmen des Ottawa-Prozesses gegen Anti-Personen Minen, als auch jüngst bei
der
Ausarbeitung, Unterzeichnung und Ratifikation des Internationalen Abkommens
für ein
Verbot von Streumunition gezeigt.
Zu Frage 7:
Am 2.
März 2009 habe ich persönlich an der Konferenz zur Unterstützung
der
palästinensischen
Wirtschaft und des Wiederaufbaus in Gaza in Sharm-El-Sheikh
teilgenommen und dort einen Beitrag von
€ 2,5 Mio. für den Wiederaufbau zugesagt. Dieser
Beitrag wird dem VN-Hilfswerk
für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zur
Verfügung gestellt und im Wege
der Gesundheitsdienste und Fürsorgeprogramme auch den
Opfern der Kriegshandlungen zu Gute
kommen.