1669/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.06.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau (5-fach)
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMASK-431.004/0035-VI/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1672/J der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass sich die negative weltweite wirtschaftliche Entwicklung leider auch auf die Arbeitsmarktchancen Jugendlicher in Österreich auswirkt. Die Bundesregierung steuert dieser Entwicklung mit aller Kraft entgegen, um jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu eröffnen. So ist im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche im Jahr 2009 ein Budgetaufwand von rund 500 Mio. € geplant, wovon allein für die Förderung der Lehrausbildung 357 Mio. € eingesetzt werden. In Österreich gibt es keine Lehrstelle, die nicht staatlich gefördert wird. Im Durchschnitt werden für jeden Lehrling pro Monat € 230,- aufgewendet. Ende April 2009 waren 122.403 Lehrlinge in Beschäftigung. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das trotz Krise einem Zuwachs von +1.166 bzw. + 1,0%.
Frage 1:
Siehe beiliegende Tabelle „Bestand Personen in ÜBA_Par 30“. Sie beinhaltet alle aktuellen Projekte mit Bestand Personen April 2009; Personen, die heuer ihre Lehre bereits abgeschlossen haben, sind nicht mehr enthalten.
Zur Erläuterung: „Par. 30“ sind Ausbildungen gem. § 30 Berufsausbildungsgesetz (BAG). Die Ausbildung findet in einer Ausbildungseinrichtung oder in Kooperation mit einer betrieblichen Lehrwerkstätte statt.„ÜBA 1“ und „ÜBA 2“ sind Ausbildungen gem. § 30 b BAG. ÜBA1 sind Maßnahmen, bei denen die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung oder in einer Ausbildungseinrichtung in Kooperation mit einer betrieblichen Lehrwerkstätte stattfindet. Bei der ÜBA 2 erfolgt die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung in Kooperation mit Praxisbetrieben. Die auslaufenden Lehrgänge gem. Jugendausbildungssicherungsgesetz sowie Maßnahmen der Integrativen Berufsausbildung gem. § 8 b Berufsausbildungsgesetz wurden in dieser Darstellung nicht berücksichtigt.
Implacementstiftungen, bei denen eine gezielte Qualifizierung von Arbeitslosen zur Abdeckung eines konkreten Personalbedarfs erfolgt, werden im Rahmen der Ausbildungsgarantie nicht angeboten. Grundsätzlich erscheint eine Ausrichtung dieses Instruments auf die für die überbetriebliche Lehrausbildung primär relevante Altersgruppe aus arbeitsmarktpolitischen Gründen auch nicht zweckmäßig: Von den 5.672 Personen, die sich Ende April 2009 in Implacementstiftungen befanden, waren zwar 2.005 jünger als 25 Jahre, aber nur 452 jünger als 20 Jahre. Im Bereich der betrieblichen Lehrausbildung wird die AMS-Lehrstellenförderung eingesetzt. Facharbeiterintensivausbildungen eignen sich auf Grund der für diesen Bereich geltenden Altersgrenzen und der Erfodernis von Praxiszeiten nicht für Jugendliche bis 18 Jahre, diese kommen bei älteren Jugendlichen und Erwachsenen zum Einsatz.
Frage 2:
Die Planungen für die überbetriebliche Lehrausbildung richten sich nicht nach Budgetjahren, sondern nach Schul- bzw. Ausbildungsjahren. Die Planung des Bedarfs unter Berücksichtigung des nächsten Schulentlassjahrgangs hat bereits im April begonnen, damit nach dieser Bedarfsplanung und dem Ausschreibungsverfahren die Projekte ab September beginnen können. Die Kapazitäten für das Ausbildungsjahr 2008/09 wurden daher bereits im Herbst des Vorjahres bereitgestellt.
Der Planungsprozess für das Ausbildungsjahr 2009/10 hat bereits begonnen. Gegenüber den beiden Vorjahren ist eine generelle Ausweitung auf 12.000 Jugendliche geplant. Derzeit läuft die AMS-interne Feinplanung. Im Anschluss daran werden die Projekte ausgeschrieben. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass sowohl die bestehenden Träger ihre Kapazitäten ausweiten, als auch neue Träger sich an den Ausschreibungen beteiligen werden.
Frage 3:
Die Dimensionierung der Ausbildungsgarantie 2009/2010 wurde nach folgenden Methoden berechnet:
1) Voraussichtliche Lehrstellenlücke Ende September 2009 plus Verlängerungen aus früheren Perioden:
Bundesländer Lehrstellenlücke Verlängerungen Zusammen
(worst case)
Burgenland 234 138 372
Kärnten 499 295 794
Niederösterreich 1.419 839 2.258
Oberösterreich 596 353 949
Salzburg 29 17 46
Steiermark 1.082 640 1.722
Tirol 305 180 485
Vorarlberg 351 208 559
Wien 2.585 1.530 4.115
Österreich gesamt 7.100 4.200 11.300
2) Mikroprognose Synthesis – 15 bis 18 jährige Jugendliche mit Qualifikationsbedarf (ohne weiterführende Ausbildung) 2009:
Alle AMS KundInnen AMS KundInnen
Anteil Absolut
Österreich gesamt 35.800 33,5% 11.994
Aus beiden Berechnungsmethoden ergibt sich eine Dimensionierung der Ausbildungsgarantie im Ausmaß von 12.000 Ausbildungsplätzen im Ausbildungsjahr 2009/2010. Gegenüber den 9.332 in der Periode 2008/2009 zu fördernden Personen ist das eine Steigerung um ca. 2.670 Personen oder um 28,6%. Die geplanten Maßnahmenkapazitäten für das Ausbildungsjahr 2010/11 werden auf Basis einer analogen Bedarfsschätzung festzulegen sein.
Frage 4:
Es ist davon auszugehen, dass mit den 12.000 zu schaffenden Plätzen ein ausreichendes Angebot bereit stehen wird, um die Ausbildungsgarantie für das Ausbildungsjahr 2009/10 zu gewährleisten. Sollte die Zahl der Lehrstellensuchenden weiter ansteigen, ist auch eine Erhöhung der überbetrieblichen Lehrausbildungsplätze möglich.
Fragen 5 und 6:
Kennzahlen und Daten zur TeilnehmerInnenstruktur, zu Art und Intensität der erfolgten Qualifizierung sowie zu den spezifischen arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Karriereverläufe der Geförderten werden im Rahmen des laufenden Fördermonitorings des AMS sowohl auf Ebene der Einzelmaßnahmen sowie auch auf aggregierter Ebene analysiert. Diese laufende und flächendeckende Beobachtung des Einsatzes und der Wirkungen dient der Steuerung, Weiterentwicklung und Optimierung der Maßnahmenprogramme und wird auch als Grundlage für die überbetriebliche Lehrausbildung herangezogen. Ich gehe davon aus, dass Ergebnisse einer darüber hinaus gehenden Evaluierung, die erst nach der weiteren Umsetzungsphase und damit verbundener Erfahrungen zur Wirkungsweise zweckmäßig erscheinen, auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Frage 7:
Gemäß § 15 b Abs. 1 Berufsausbildungsgesetz hat der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend dem Nationalrat alle zwei Jahre, beginnend mit 2010, bis längstens zum 30. Juni des jeweiligen Berichtsjahres, einen Bericht zur Situation der Jugendbeschäftigung vorzulegen.
Frage 8:
Angelegenheiten des Schulwesens fallen in den Kompetenzbereich der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die vorliegende Frage nicht beantworte.
Frage 9:
Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Berufsfortbildung fallen in den Kompetenzbereich des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die vorliegende Frage nicht beantworte.
Frage 10:
Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Berufsfortbildung sind schon immer in den Kompetenzbereich des Wirtschaftsministers gefallen.
Frage 11:
Die Bundesrichtlinie zum Kombilohn neu wurde am 18.11.2008 im Verwaltungsrat des AMS beschlossen und von BM Mitterlehner am 15.12.2008 bestätigt. Da sie zu ihrer Abwicklung eine umfassende EDV-Änderung benötigt, wird mit 1.7.2009 umgesetzt. Förderfälle gibt es daher bisher nicht. Auch kann das Instrument zurzeit noch nicht evaluiert werden. (Bundesrichtlinie siehe Anlage).
Anlagen
- Tabelle zu Frage 1
- Kombilohnrichtlinie
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.