1670/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.06.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am . Juni 2009
GZ: BMG-11001/0097-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1684/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 11:
Im Verfahren über die Gewährung von Pflegegeld können nach dem Bundespflegegeldgesetz zwar auch Unfallversicherungsträger (§ 22 Abs. 1 Z. 2 BPGG) Entscheidungsträger sein, sodass insofern der unter anderem die Kranken- und Unfallversicherung umfassende Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit berührt zu sein scheint. Die Unfallversicherungsträger werden bei der Vollziehung des Bundespflegegeldgesetzes jedoch im übertragenen Wirkungsbereich tätig, der zum Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zählt. Dementsprechend wird die Aufsicht in diesen Angelegenheiten vom Sozialministerium ausgeübt.
Ich verweise daher auf die Beantwortung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu der gleichlautend an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1682/J.