1673/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.06.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0148-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 4. Juni 2009

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1811/J-NR/2009 betreffend gesundheitsfördernder Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium, die die Abg. Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen am 23. April 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3 sowie 6:

Die Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ein wichtiges Anliegen. Folgende Schwerpunkte werden gesetzt:

-          Bildungsprogramm im Bereich der Leadership Academy (LEA): Integration von Gesundheitsförderung in die Führungskräfteausbildung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur – eigenes LEA-Move-Modul (zB. Walken, Pilates, Yoga, Laufen, Wandern, Tanzen),

-          Fort- und Weiterbildungsprogramm der Sektion III, wie etwa:

-          Seminar: Vom Ausbrennen zum Aufleuchten; Produktiver Umgang mit Stress,

-          Seminar: Gesundheit am Arbeitsplatz,

-          Seminar: Fitnesstraining fürs Gehirn; Wie war doch gleich der Name…?,

-          Blutspendeaktion in Zusammenarbeit mit der Blutspendezentrale des Österreichischen Roten Kreuzes,

-          Impfaktionen im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (z. B. FSME, Grippe),

-          Augenärztliche Untersuchung in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizinerin im Sinne des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes und der Bildschirmarbeitsverordnung (Kostenersatz für Bildschirmbrillen),

-          Versendung der Broschüre „Ich sitz’ g’scheit! Du auch?“ der Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter,

-          Arbeitsplatzausstattung (Arbeitsplatzergonomie): regelmäßige Begehungen durch die Arbeitsmedizinerin und die Sicherheitsfachkraft sowie Umsetzung der empfohlenen Verbesserungsmaßnahmen,

-          Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (Nominierung und Schulung einschließlich regelmäßiger Auffrischungskurse von Erste-Hilfe-Beauftragten, Brandschutzbeauftragten und Sicherheitsvertrauenspersonen),

-          Unterstützung (inklusive finanzielle Förderung) der Kultur- und Sportvereinigung (verschiedenste Sportarten z. B. Badminton, Basketball, Eishockey, Fußball, Golf, Reiten, Schwimmen etc.).

Für den arbeitsmedizinischen Dienst wurden im Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur im Jahr 2008 EUR 19.534,65 für die Gesundheit der Bediensteten investiert. Die Kosten für den Bereich der Sicherheitstechnik beliefen sich im Jahr 2008 auf EUR 15.673,82. Da die dafür zuständige externe Firma bzw. die abgestellte Sicherheitsfachkraft insbesondere auch im Bereich der Arbeitsplatzergonomie beigezogen wird, kommt auch dieser Beitrag teilweise der Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugute. Für Impfaktionen (FSME und Grippe) wurde 2008 ein Betrag von EUR 1.208,91, für Kostenersätze für Bildschirmbrillen EUR 4.248,56 ausgegeben. Die Kosten für die übrigen oben angeführten Maßnahmen fließen aus verschiedenen Ansätzen in die Gesundheitsförderung ein und können daher nicht herausgerechnet werden. Die Kultur- und Sportvereinigung (KSV)
Unterrichts-/Wissenschaftsministerium, welche primär sportliche Aktivitäten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Angehörige anbietet, erhielt im Jahr 2008 eine Subvention in Höhe von EUR 43.000,00, wovon ca. 87 % (etwa EUR 37.000,00) auf den Sportbereich entfallen. Für das Jahr 2009 ist ein Betrag in gleicher Höhe vorgesehen.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen Rückschluss auf eine erfolgreiche betriebliche Gesundheitsförderung zulässt. Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Eine Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen – eine ermittelbare Kennzahl – kann von anderen Einflüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.

 

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 1802/J-NR/2009 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.