1675/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.06.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0161-III/4a/2009 |
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Wien, 4. Juni 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1961/J-NR/2009 betreffend Überprüfung islamischer Religionsbücher, die die Abg. Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen am 6. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2 sowie 7 bis 11:
Der von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich eingesetzte unabhängige wissenschaftliche Beirat empfahl einige Änderungen auf insgesamt acht unterschiedlichen Seiten, die von der Islamischen Glaubensgemeinschaft umgesetzt werden.
Zu Fragen 3 bis 6:
Es wurden alle vier von der Islamischen Religionsgesellschaft in Österreich für den Religionsunterricht erstellten Lehrbücher vom wissenschaftlichen Beirat der islamischen Glaubensgemeinschaft analysiert.
Zu Fragen 12 und 13:
Auf die Lehrbücher als Bestandteil des Religionsunterrichts findet die Regelung des § 16 des Schulunterrichtsgesetzes über die Unterrichtssprache Anwendung. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich achtet diese Bestimmung und setzt daher Lehrbücher in deutscher Sprache ein und kann aufgrund der Rechtslage auch in Zukunft nur Lehrbücher in der Unterrichtssprache einsetzen. An einigen Stellen sind arabische Zitate enthalten, die mit einer deutschen Übersetzung versehen sind bzw. es sind deutschsprachig wiedergegebene Zitate im arabischen Original wiederholt.
Zu Frage 14:
Dies ist ausschließlich eine Entscheidung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.