168/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.01.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

Maga Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0207-I/4/2008                                                      Wien, am 2. Jänner 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. November 2008 unter der Nr. 190/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø              Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zum Stichtag 1. November 2008 die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet?

a. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchen Nebenbeschäftigungen entfallen auf das Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?

b. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts?

c. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienststellen?

Ø              Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zwischen 1. Jänner 2007 und 31. Oktober 2008 die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet gehabt?

a. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf ein Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?


 

b. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts?

c. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordneter Dienststellen?

Für den Zeitraum vor dem 23. April 2007 verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 677/J aus dem Jahr 2007. Seit 24.4.2007 sind insgesamt 51 Meldungen von Nebenbeschäftigungen eingelangt. Davon entfallen 45 Meldungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle und 6 Meldungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer nachgeordneten Dienststelle des Bundeskanzleramts (BKA). Meldungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der im BKA angesiedelten politischen Büros sind im angefragten Zeitraum keine eingelangt.

Zu Frage 3:

Ø       In welchen Fällen und aus jeweils welchen Gründen hat Ihr Ressort die Ausübung von in der Frage 2 genannten Nebenbeschäftigungen untersagt?

In keinem Fall wurde die Ausübung einer Nebenbeschäftigung untersagt.

Zu Frage 4:

Ø       Wer überprüft in Ihrem Ressort die Meldung von Nebenbeschäftigungen?

Die Überprüfung der gemeldeten Nebenbeschäftigungen erfolgt durch die Personal-abteilung in ihrer Funktion als Dienstbehörde bzw. Personalstelle.