1680/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.06.2009

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Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0073 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 8. JUNI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen
und Kollegen vom 23. April 2009, Nr. 1810/J, betreffend gesundheits-
fördernder Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen vom 23. April 2009, Nr. 1810/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 6:
Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde das Projekt „Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF) gemeinsam mit dem betriebsärztlichen Dienst bereits in Angriff genommen.
Schon bisher wurden im Zuge von „Gesundheitstagen“ folgende Parameter zur Gesundheitsförderung angeboten:
· Blutuntersuchungen (Laborwerte)
· Wirbelsäulenuntersuchungen (Medi-Maus)
· Körperfettmessungen und BMI-Bestimmung
· Blutdruckmessungen
· Erhebung des Zahnstatus (Zahnkamera)
· CO2-Messung (Lungenfunktion)
· Augenuntersuchung
· Venenuntersuchung
· Ernährungsberatung
· Stressbewältigung
Darüber hinaus werden jährlich FSME- und Grippeimpfungen angeboten, welche von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kostenlos in Anspruch genommen werden können.
Die budgetäre Bedeckung ist im Gesamtbudget sichergestellt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass die Anzahl der Krankenstandstage keinen Rückschluss auf eine erfolgreiche Betriebliche Gesundheitsförderung zulässt. Siehe dazu die Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers, Nr. 1802/J. Die Betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotenzial zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegen zu wirken. Eine Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen – eine ermittelbare Kennzahl – kann von anderen Einflüssen abhängen und wird nur bedingt als Messgröße verwendet, zumal der genaue Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.
Der Bundesminister: