1682/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.06.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete zum Nationalrat Ulrike Königsberger-Ludwig, Genossinnen und Genossen haben am 14. April 2009 unter der Zahl 1673/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Polizei in NÖ: Nachbesetzung Pensionsabgänge“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Nachstehend werden die im Bereich des Exekutivdienstes infolge Erreichung des gesetzlichen Übertrittsalters (Ü) sowie aufgrund der Verlängerung der „Hacklerregelung“ (H) in den Jahren 2009 bis 2013 zu erwartenden Ruhestände je Landespolizeikommando dargestellt. Die Personalbedarfsplanung ist auf das Jahr 2013 ausgerichtet, weshalb darüber hinaus noch keine Aussage getroffen werden kann.
|
|
Jahr 2009 |
Jahr 2010 |
Jahr 2011 |
Jahr 2012 |
Jahr 2013 |
Gesamtsumme |
||||||
|
LPK |
Ü |
H |
Ü |
H |
Ü |
H |
Ü |
H |
Ü |
H |
Ü |
H |
|
Burgenland |
0 |
14 |
0 |
14 |
0 |
15 |
0 |
29 |
9 |
32 |
9 |
104 |
|
Kärnten |
1 |
39 |
1 |
59 |
1 |
43 |
5 |
54 |
15 |
56 |
23 |
251 |
|
NÖ |
1 |
69 |
2 |
70 |
2 |
79 |
7 |
90 |
18 |
129 |
30 |
437 |
|
OÖ |
0 |
59 |
0 |
62 |
1 |
56 |
2 |
74 |
14 |
69 |
17 |
320 |
|
Salzburg |
0 |
18 |
0 |
31 |
1 |
31 |
4 |
35 |
5 |
37 |
10 |
152 |
|
Steiermark |
3 |
47 |
0 |
61 |
3 |
59 |
4 |
86 |
15 |
94 |
25 |
347 |
|
Tirol |
0 |
28 |
0 |
30 |
1 |
33 |
4 |
32 |
3 |
58 |
8 |
181 |
|
Vorarlberg |
2 |
12 |
0 |
10 |
1 |
15 |
2 |
18 |
2 |
19 |
7 |
74 |
|
Wien |
0 |
40 |
0 |
56 |
0 |
38 |
4 |
59 |
7 |
83 |
11 |
276 |
Zu Frage 2:
Sonstige Abgänge (z.B. freiwilliger Austritt) sind nicht vorhersehbar. Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, wird die Polizei bis zum Jahr 2013, vom Ersatz der natürlichen Abgänge abgesehen, um zusätzliche 1.000 Beamtinnen und Beamten aufgestockt werden.
Zu den Fragen 4 und 8:
Die Anzahl der im Jahre 2013 beim Landespolizeikommando Niederösterreich Dienst verrichtenden Exekutivbediensteten ist erst nach Abschluss der geplanten sukzessiven Umsetzung der weiteren AGM-Strukturmaßnahmen absehbar, weshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt diesbezüglich noch keine Auskunft erteilt werden kann. Auch die konkrete Anzahl der auszubildenden Polizistinnen und Polizisten wird sich nach dieser Maßgabe zu orientieren haben.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Ziel ist es, die einzelnen Dienststellen und Organisationseinheiten der Bundespolizei entsprechend des jeweiligen Bedarfs unter Berücksichtigung der Belastungsentwicklungen personell bestmöglich zu dotieren. In welchem Ausmaß oder in welchen Bereichen eine Veränderung der Personaldotation im Landespolizeikommando Niederösterreich hinkünftig erforderlich sein wird, ist unter anderem von der gesamthaften polizeilichen Entwicklung abhängig und kann daher derzeit noch nicht konkretisiert werden.
Zu den Fragen 9 und 11 bis 13:
Das Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive Ybbs verfügt über 7 Lehrsäle für jeweils 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wobei im Bedarfsfall kurzfristig weitere Unterrichtsmöglichkeiten organisiert werden könnten. Im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung intendierten Aufnahme von zusätzlichen 1000 Polizistinnen und Polizisten bis 2013 werden die optimalen österreichweiten Ressourcennutzungen und -möglichkeiten geprüft.
Zu Frage 10:
Für den laufenden Fortbildungszyklus (Fortbildungswoche 2008-2010) werden im Bundesland NÖ bis Ende 2010 voraussichtlich 169 Turnusse durchgeführt, davon voraussichtlich 84 im Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive Ybbs. Die Dauer eines Turnus der "Fortbildungswoche 2008-2010" ist bundesweit mit drei Tagen festgelegt; pro Turnus wird grundsätzlich von einer Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl von 25 Bediensteten ausgegangen.
Zu den Fragen 14 und 15:
24 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden im Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive Ybbs für das Landespolizeikommando Salzburg ausgebildet.
Zu den Fragen 16 und 17:
Am 01.06.2009 begann ein Grundausbildungslehrgang mit 25 Kursplätzen.
Zu den Fragen 18 und 19:
Die Umsetzung des Personalpools (Flexi-Pool Regelung gem. § 41 BDG 1979) begann mit 1.6.2009.
Zu Frage 20:
Dieser Personalpool sieht durch die erleichterte Versetzungsmöglichkeit von Polizistinnen und Polizisten innerhalb des betreffenden LPK-Bereiches während der ersten beiden Jahre nach Absolvierung der Grundausbildung (§ 41 Abs. 4 BDG 1979) primär die Abdeckung von Karenzurlauben nach dem Mutterschutz- und dem Väterkarenzgesetz sowie in weiterer Folge den Ersatz sowohl für Karenzurlaube aus sonstigen Anlässen als auch für andere mittel- bis längerfristige Abwesenheiten vor.