1683/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.06.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 8. Juni 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0152-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1685/J betreffend „Schotterwerk Meidling der Fa. Asamer & Hufnagel GmbH“, welche die Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 16. April 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Bei der Bezirkshauptmannschaft Krems wurden bis jetzt über hundert Anzeigen eingebracht. Diese beziehen sich auf die verschiedensten Rechtsmaterien, von denen jedoch ausschließlich das MinroG in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fällt.


In Bezug auf Verwaltungsstrafverfahren nach dem MinroG hat sich seit Beantwortung der Voranfrage Nr. 332/J Folgendes ergeben:

 

Das Verwaltungsstrafverfahren vor dem UVS des Landes Niederösterreich wurde durch Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit rechtskräftig beendet.

 

Zwei weitere Anträge auf Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens, die auch fünf Anzeigen der „Bürgerinitiative Paudorf“ umfassen, werden derzeit von der Bezirkshauptmannschaft geprüft.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

 

Hierzu führt die Bezirkshauptmannschaft  Folgendes aus:

 

" Mit Bescheid vom 12. März 2003, Zl. 12-M-10/69-2000, wurde dem damaligen Betreiber der Steinbruchanlage die Änderung des mit Bescheid vom 26. September 2000, Zl. 12-M-7/6-2000 genehmigten Abschlussbetriebsplanes genehmigt. Der angesprochene Bescheid vom 12. März 2003 beruht auf einem vom damaligen Betreiber freiwillig vorgelegten Sanierungsprojekt welches im Rahmen einer Änderung des Abschlussbetriebsplanes genehmigt wurde.

 

Am 2. Oktober 2003 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Krems eine Überprüfung nach dem Mineralrohstoffgesetz durchgeführt, ob dem Bescheid 12. März 2003, Zl. 12-M-10/69-2000, entsprochen wird. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Sanierung der östlichen Abbauwand planmäßig fortgeschritten ist und dem Bescheid vom 12. März 2003, Zl. 12-M-10/69-2000 entspricht.

 

Im Bereich der nördlichen Steilwand wurde zum Zeitpunkt der Überprüfung mittels Schubraupe der über dem festen Gestein lagernde Abraum abgeschoben. Dabei zeigte sich, dass diese Schicht unterschiedlich mächtig ist.

 


Weiters wurden bei der Überprüfung im Bereich der nördlichen Abbauwand der Tiefetage, sowie im Bereich der östlichen Abbauwand lockere bzw. absturzbereite Felsbereiche festgestellt und vereinbart, dass diese umgehend zu säubern bzw. abzusichern sind.

 

Bei einer vom geologischen Amtssachverständigen am 16. Oktober 2003 durchgeführten Begehung konnte festgestellt werden, dass die letztgenannte Maßnahme umgesetzt wurde.

 

Mit Datum vom 19.1.2004, 20.2.2004 und 3.7.2004 wurde jeweils der mit Auflage 1 des Bescheides vom 12. März 2003, Zl. 12-M-10/69-2000 vorgeschriebene halbjährliche Bericht der geologischen Bauaufsicht der BH Krems vorgelegt.

 

Im letztgenannten Bericht der geologischen Bauaufsicht wurde bereits auf aufgetretenen Schwierigkeiten im Zuge der Sanierung der Nordwand hingewiesen.

 

Der geologische Amtssachverständige hat in seiner Stellungnahme zum Bericht der geologischen Bauaufsicht vom 3. Juli 2004 ausgeführt, dass dieser aus fachlicher Sicht in Ordnung ist. Weiters führt er an, dass am 21.7.2004 eine Begehung des Steinbruches stattgefunden habe und sich die Anlage augenscheinlich in einem konsensgemäßen Zustand befindet. Besondere Gefährdungsbereiche seien nicht zu beobachten.

 

Am 20. Jänner 2005 wurde eine weitere Überprüfung des Steinbruchs durch die Bezirkshauptmannschaft Krems durchgeführt. In der darüber abgefassten Verhandlungsschrift wird vom geologischen Amtssachverständigen ausgeführt:

 

Die Entfernung der abschiebbaren Kluftkörper ist nunmehr abgeschlossen. Derzeit werden die im Genehmigungsbescheid vorgesehenen Etagen von Nordosten her eingezogen. Aufgrund der Lagerungs- und Klüftungsverhältnisse des Gesteins hat sich gezeigt, dass teilweise Halbetagen hergestellt werden müssen. Weites musste die Verwendung von Sohlbohrlöchern eingestellt werden, da es dadurch teilweise zu überhängenden Wandbereichen und zur Gefahr von einem sogenannten Toppling der Schieferungspakete gekommen ist. Ansonsten geht der Abbau wie vorgesehen vor sich und entspricht im Wesentlichen dem genehmigten Abschlussbetriebsplan. Die Abbaugrenzen konnten bisher im Wesentlichen eingehalten werden.

 

Hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise wurde im Zuge dieser Überprüfung festgehalten, dass die gesamte Sanierung der nördlichen Abbauwand nach damaligen Stand voraussichtlich nicht bis Ende Dezember 2005 fertig gestellt werden kann.

 

Dieser Zeitpunkt war im Auflagepunkt 28 des Bescheides der BH Krems vom 14. März 2003, Zl. 9-N-202/27, vorgeschrieben worden. Bedingt durch die notwendige schonende Abbauweise werde sich die Fertigstellung voraussichtlich um ein Jahr verzögern. Seitens des geologischen Amtssachverständigen wurde festgehalten, dass aus fachlicher Sicht gegen die Verlängerung der Fertigstellungsfrist kein Einwand besteht.

 

Weiters wurde im Zuge der Überprüfungsverhandlung der Bericht der geologischen Bauaufsicht vom 18.1.2005 vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 11. August 2005 wurde der nächste Bericht der geologischen Bauaufsicht konsensgemäß vorgelegt. Weiters wurden zu diesem Zeitpunkt Tagbaugrundrisse Stand 2. Juni 2005 vorgelegt. Der geologische Amtssachverständige hat aufgrund dieser Unterlagen und eines Lokalaugenscheins am 31. August 2005 in seiner Stellungnahme vom 22.9.2005 festgestellt, dass die genehmigten Abbaugrenzen nicht überschritten wurden und die Abbauarbeiten entsprechend den vorliegenden Bescheiden durchgeführt wurden.

 

Mit Schreiben vom 20.3.2006 wurde der nächste Bericht der geologischen Bauaufsicht konsensgemäß vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 27.9.2006 wurde ein weiterer Bericht der geologischen Bauaufsicht konsensgemäß vorgelegt.


Am 3.10.2006 wurde eine Ergänzung zum Halbjahresbericht der geologischen Bauaufsicht vorgelegt. Dieser befasst sich eingehend mit der Instabilität des sog. „Kragens“ im Bereich der Nordwand und mit möglichen geänderten Sanierungsvarianten.

 

In diesem Bericht wurde abschließend darauf hingewiesen, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind, die sowohl die Fragen der Erhaltung des Sichtschutzes, des Ausmaßes der Sanierung des Westteiles der Nordwand als auch die Lage und Dimensionierung eines Sturzraumes gleichzeitig berücksichtigen.

 

Am 11. Oktober 2006 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Krems eine Überprüfung und Besichtigung der nördlichen Abbauwand durchgeführt. Dort wurde vereinbart, dass seitens des Betreibers ein Vorschlag über die nunmehr notwendige geänderte Vorgangsweise mit planlicher Darstellung ausgearbeitet wird.

 

Am 31.1.2007 wurde seitens der Firma Asamer & Hufnagl Kies- und Betonwerke Gesellschaft m.b.H mitgeteilt, dass es durch die Witterungsverhältnisse zu Rutschungen im Bereich der nördlichen Abbauwand gekommen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde dem Bescheid vom 12. März 2003, 12-M1-10/69-2000 im Wesentlichen entsprochen.

 

In der Folge haben umfangreiche Untersuchungen hinsichtlich der Stabilität der Nordwand stattgefunden. Dabei wurde eine Instabilität der Nordwand festgestellt, wodurch sich Beeinträchtigungen der Arbeitssicherheit und der Abbautechnologie ergaben.

 

Am 1.2.2007 wurde von der geologischen Bauaufsicht eine Zusammenfassung der vorläufigen Ergebnisse der Begehungen und Befragungen vorgelegt. Darin wird zusammenfassend vorgeschlagen, so rasch als möglich mit den erforderlichen Detailuntersuchungen zu beginnen, um weitere zielführende Maßnahmen treffen zu können.

 

Von der Durchführung von Abbauarbeiten im Bereich der Nordwand wurde dringend abgeraten.


Am 13.2.2007 wurde eine weitere Überprüfungsverhandlung der Bezirkshauptmannschaft Krems durchgeführt und darin zusammenfassend festgehalten, dass aufgrund der Ereignisse umfangreiche Sicherungsmaßnahmen im Bereich der nördlichen Abbauwand erforderlich sind. Über die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der Nordwand sollte ein Projekt ausgearbeitet werden.

 

Am 27.2.2007 wird vom Betreiber mitgeteilt, dass im Bereich des „Kragens“ der Nordwand mit Baumaschinen nach den Vorgaben der geologischen Bauaufsicht eine „Kopfentlastung“ durchgeführt wird.

 

Am 7.3.2007 wurde von der Betreiberfirma mitgeteilt, dass derzeit das angeschüttete Abraummaterial am Kragen der Nordwand entfernt und im Bruch II zwischengelagert wird, um eine Entlastung der Nordwand zu erreichen Am 30.3.2007 wurde neuerlich konsensgemäß ein Bericht der geologischen Bauaufsicht vorgelegt, in welchem eine ausführliche Darstellung der aufgetretenen unvorhergesehenen Probleme und Vorschläge zur Bewältigung der Situation erfolgt.

 

Aufgrund der nunmehr geänderten Verhältnisse wurde seitens des Betreibers ein Konzept für eine dauerhaft stabile Sanierung der Nordwand präsentiert. Die Umsetzung dieses Konzeptes hätte eine Höhenreduktion der Nordwand und somit eine erhöhte Einsichtigkeit des Steinbruchareals zur Folge.

 

Am 29.8.2007 wurde von der Marktgemeinde Paudorf eine Resolution des Gemeinderates von Paudorf vorgelegt, in der dieser für eine Erhaltung der Nordwand in ihrer jetzigen Form eintritt.

 

Am 11.10.2007 wurde eine neuerliche Überprüfungsverhandlung der Bezirkshauptmannschaft Krems nach dem Mineralrohstoffgesetz durchgeführt und dabei festgehalten, dass im Bereich der Nordwand keine weiteren Maßnahmen zur Sanierung gesetzt werden dürfen, da diese von den derzeit vorliegenden behördlichen Genehmigungen nicht gedeckt sind. Der Vertreter des Betreibers hat in dieser Verhandlung erklärt, dass im Bereich der Nordwand derzeit keine Maßnahmen gesetzt werden.


Der Bereich sei aus Sicherheitsgründen abgesperrt. Im Hinblick auf die erforderliche Flächenwidmung für die Sanierung der Nordwand (flächenmäßige Überschreitung der bisherigen Abbaugrenze) werde der Kontakt mit der Marktgemeinde Paudorf hergestellt.

 

Die Sanierung der Nordwand wurde daher aus firmeninternen Überlegungen vorerst zurückgestellt und vom Betreiber die Rekultivierung der Ostwand, welche aktuell bereits weit fortgeschritten ist, vorgezogen.“

 

Da sich die Realisierung des genehmigten Konzeptes auf Grund der seit der Genehmigung hervorgekommenen natürlichen Gegebenheiten nach Ansicht der Bezirkshauptmannschaft bzw. des von dieser beigezogenen Amtssachverständigen als nicht machbar erwiesen hat, ist der Bezirkshauptmannschaft vom Unternehmen vor einer neuerlichen Inangriffnahme der Nordwand ein neues Projekt zur Genehmigung vorzulegen.

 

Abschließend führt die Bezirkshauptmannschaft aus, dass die Nordwand derzeit gemäß Punkt 1 des genannten Bescheides vom 12. März 2003 durch die geologische Bauaufsicht überwacht und hierüber regelmäßig der Bezirkshauptmannschaft berichtet wird.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Einleitend wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 332/J verwiesen. Nach den Ausführungen in der Stellungnahme des Amtssachverständigen für Luftreinhaltetechnik vom 3.2.2009 zu dem vom Unternehmen vorgelegten Bericht über die Emissionsmessung an der Entstaubungsanlage zeigen die Ergebnisse der Messungen, dass die Anlage dem Stand der Technik entspricht und die Staubabscheidung einwandfrei funktioniert.

 

 


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Das vom Unternehmen vorgelegte Gutachten stammt von der NUA Umweltanalytik GmbH und wurde daher nicht „von der Betreiberin selbst erstellt“. Dieses Gutachten bildete die Grundlage für die Beurteilung durch den Amtssachverständigen für Lärmtechnik.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Mit dem Bescheid vom 28.6.2008, der derzeit Gegenstand einer Beschwerde der Nachbarn vor dem VwGH ist, wurde der Asamer & Hufnagl Kies- und Betonwerke Gesellschaft m. b. H ein Gewinnungsbetriebsplan für die Sohlabsenkung genehmigt. Im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens wurde auch eine Auflistung des eingesetzten Bergbauzubehörs für das Projekt vorgelegt. Für die Bezirkshauptmannschaft gibt es zur Zeit keinerlei Anhaltspunkte, dass seitens des Unternehmens mehr als die angeführten Maschinen und Geräte im Rahmen der Gewinnungstätigkeit eingesetzt werden. Bei einem zuletzt am 21. April 2009 durchgeführten Lokalaugenschein der Bezirkshauptmannschaft waren Ersatz bzw. Reservemaschinen im Bereich des Bergbaugeländes abgestellt, jedoch konnte von der Bezirkshauptmannschaft nicht erkannt werden, dass andere als die bewilligten bzw. angezeigten Geräte im Einsatz waren.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Dem Genehmigungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems, Zl. 12-B-80137/570, vom 7. Juli 1995 lagen Messberichte aus den Jahren 1990, 1993 sowie 1995 zugrunde, welche sowohl die damals vorhandenen Betriebsgeräusche als auch die Gesamtimmissionen (Betrieb und Verkehrsgeräusche) beinhalten. Inhalt des Verfahrens aus dem Jahre 1995 war die Änderung der im Jahre 1962 genehmigten und 1976 geänderten Betriebsanlage hinsichtlich der Gesteinsaufbereitungsanlage. Im schalltechnischen Gutachten wurde dazu festgehalten, dass durch die Änderung der Betriebsanlage eine wesentliche Verbesserung der Gesamtlärmimmission für die Nachbarschaft zu erwarten ist.


Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

Die Messungen der Umgebungslärmsituation bei Betriebsstillstand (Schalltechnisches Gutachten der NUA Umweltanalytik GmbH vom 10. Juli 2006) am Standort des Wohnhauses Hörfarth, Ziegelofengasse 81, ergaben hinsichtlich der Umgebungslärmsituation bei Betriebsstillstand eine Basispegel von 41 dB, einen äquivalenten Dauerschallpegel von 51 dB und Schallpegelspitzen von 60 dB.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Die Bezirkshauptmannschaft Krems führte sowohl angekündigte und auch unangekündigte Überprüfungen durch. Zuletzt, am 21. April 2009, hat die Bezirkshauptmannschaft festgestellt, dass die innerbetrieblichen Verkehrswege konsensgemäß befeuchtet waren. Eine Staubentwicklung war für die Bezirkshauptmannschaft nicht erkennbar.

 

 

Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:

 

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.