1684/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0139-Pers./Org.e/2009

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 10. Juni 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1713/J-NR/2009 betreffend Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, die die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 20. April 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Der Aufsichtsrat des FWF hat am 15. September 2008 gemäß § 5a Abs. 4 lit. g FTFG das Mehrjahresprogramm 2009-2012 und das Arbeitsprogramm 2009 beschlossen. Dies wurde in weiterer Folge gemäß § 4a Abs. 2 FTFG dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung als Aufsichtsbehörden zur Genehmigung gemäß § 25 Abs. 2 lit. d FTFG fristgerecht vorgelegt.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Da nach dem Ende der XXIII. Gesetzgebungsperiode zum angesprochenen Zeitpunkt weder das Bundesfinanzgesetz 2009 noch das Finanzrahmengesetz 2009-2013 beschlossen waren, zudem die Finanzierung durch die Mittel der Nationalstiftung für FTE für den FWF 2009 nicht feststanden (aktueller Stand zum angesprochenen Zeitpunkt war, dass die Nationalstiftung dem FWF 2009 keine Mittel zur Verfügung stellen kann), und der Übergang des FWF in die alleinige aufsichtsbehördliche Verantwortung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung auf Basis der Novelle 2009 zum Bundesministeriengesetz in Verhandlung stand, haben die dadurch veränderten finanziellen Rahmenbedingungen die Umsetzung der gegenständlichen Programme nicht mehr erlaubt.

 

Das Mehrjahresprogramm 2009-2012 und das Arbeitsprogramm 2009 konnten daher in der vorgelegten Form nicht genehmigt werden, da die Beschlussfassung des Bundesfinanzgesetzes 2009 sowie des Finanzrahmengesetzes 2009-2013 abgewartet werden mussten.

 

Zu Frage 4:

Grundsätzlich hat die Aufsichtsbehörde das Arbeitsprogramm gemäß § 25 Abs. 2 lit. d. FTFG zu genehmigen.

 

Zu Frage 5:

Auf Grund der in Beantwortung der Frage 3 angeführten Veränderung konnte erst im Mai 2009 eine Beurteilung des Mehrjahresprogrammes erfolgen. Das vom FWF ordnungsgemäß vorgelegte Mehrjahresprogramm 2009-2012 wird mit der Bitte um Anpassung an die budgetären Vorgaben 2009 bis 2013 an den FWF rückverwiesen, mit dem Auftrag bis September 2010 ein
neues Mehrjahresprogramm 2011-2015 zu erarbeiten.

 

Zu Frage 6:

Durch die mehrjährige Budgetdotierung des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Forschung (2009-2013: ~800 Mio. €) kann eine Stabilität und Verlässlichkeit für die bestehenden, erfolgreichen Programme des FWF gewährleistet werden (Planungs- und Liquiditätssicherheit). Das FWF-Budget garantiert für die nächsten Jahre eine stabile Entwicklung der Grund-lagenforschung in Österreich.

 

Zu Frage 7:

Die Mehrjahresbudgetierung für die Jahre 2009-2013 in der Höhe von ~800 Mio. €
(~160 Mio. €/Jahr) wurde mit dem Wissenschaftsfonds abgestimmt, da mit diesen Mitteln
sowohl die bestehenden Verpflichtungen als auch Neubewilligungen pro Jahr bedeckt werden müssen. Durch die Mehrjahresdotierung ist erstmals eine solide und vorausschauende Mehr-jahresplanung für den FWF möglich.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.