1686/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien                                                                                      

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 15. April 2009 unter der Zahl 1674/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vorratsdatenspeicherung (Data Retention)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 19:

Es wird auf den 25. Erwägungsgrund der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 „über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG“ verwiesen. Danach ist von dieser Richtlinie nicht das Recht der Mitgliedstaaten berührt, Rechtsvorschriften über den Zugang zu und die Nutzung von Vorratsdaten durch von ihnen benannte nationale Behörden zu erlassen. Die Diskussion, wer in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen auf diese Daten zugreifen darf, wird noch zu führen sein. Im Übrigen fällt die Umsetzungszuständigkeit für diese Richtlinie nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. 

Hinsichtlich des Standpunktes des Ressorts wird auf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres zum Ministerialentwurf für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2003 (25/SN-61/ME XXIII. GP.) verwiesen.