1690/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.06.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0066 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament

1017 Wien Wien, am 12. JUNI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 16. April 2009, Nr. 1686/J, betreffend
Nachbesetzung der Leitungsfunktion der Bundesanstalt für Bergbauernfragen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 16. April 2009, Nr. 1686/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Mit dem Vorsitz der Begutachtungskommission wurde MR Dr. Franz Jäger betraut, weiters wurden Frau Sektionschefin Dipl.-Ing. Edith Klauser, vom Zentralausschuss der Personalvertretung Herr Referatsleiter Johann Sommer und von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Herr AD Ing. Josef Treiber entsendet.
Zu Frage 2:
Das Ausschreibungsgesetz enthält keine Verpflichtung, die Begutachtungskommission ausschließlich aus Angehörigen der jeweiligen Organisationseinheit der ausgeschriebenen Leitungsfunktion zu bestimmen. Gemäß § 9 Abs.1 des Ausschreibungsgesetzes hat sich die Kommission einen Eindruck über die Gesamtpersönlichkeit, die Fähigkeiten, die Motivationen, die Kenntnisse, die Fertigkeiten, die Ausbildung und die Erfahrungen der Bewerber zu verschaffen. Die Mitglieder der Begutachtungskommission sind aufgrund ihrer Ausbildung und dienstlichen Stellung dafür bestens geeignet.
Zu Frage 3:
Es sind keine Informationen betreffend ein Naheverhältnis zwischen der designierten Leiterin und Mitgliedern der Begutachtungskommission bekannt.
Zu den Fragen 4 bis 12:
Gemäß § 14 des Ausschreibungsgesetzes sind der Inhalt und die Auswertung der Bewerbungsgesuche sowie das Bewerbungsgespräch vertraulich zu behandeln. Hierüber ist gegenüber jedermann, auch gegenüber dem die Verpflichtung zu einer amtlichen Mitteilung besteht, Stillschweigen zu bewahren. Beide Bewerber wurden von der Begutachtungskommission mit dem gleichen Kalkül bewertet und somit war den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes zu entsprechen.
Die Nachbesetzung der Leitungsfunktion der Bundesanstalt für Bergbauernfragen war richtig. Allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen wurde vollständig entsprochen.
Der Bundesminister: