1690/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0066 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

 
Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. JUNI 2009

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 16. April 2009, Nr. 1686/J, betreffend

Nachbesetzung der Leitungsfunktion der Bundesanstalt für Bergbauernfragen

                       

                       

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 16. April 2009, Nr. 1686/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Mit dem Vorsitz der Begutachtungskommission wurde MR Dr. Franz Jäger betraut, weiters wurden Frau Sektionschefin Dipl.-Ing. Edith Klauser, vom Zentralausschuss der Personal­vertretung Herr Referatsleiter Johann Sommer und von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Herr AD Ing. Josef Treiber entsendet.

 

Zu Frage 2:

 

Das Ausschreibungsgesetz enthält keine Verpflichtung, die Begutachtungskommission ausschließlich aus Angehörigen der jeweiligen Organisationseinheit der ausgeschriebenen Leitungsfunktion zu bestimmen. Gemäß § 9 Abs.1 des Ausschreibungsgesetzes hat sich die Kommission einen Eindruck über die Gesamtpersönlichkeit, die Fähigkeiten, die Motivationen, die Kenntnisse, die Fertigkeiten, die Ausbildung und die Erfahrungen der Bewerber zu verschaffen. Die Mitglieder der Begutachtungskommission sind aufgrund ihrer Ausbildung und dienstlichen Stellung dafür bestens geeignet.

 

Zu Frage 3:

 

Es sind keine Informationen betreffend ein Naheverhältnis zwischen der designierten Leiterin und Mitgliedern der Begutachtungskommission bekannt.

 

Zu den Fragen 4 bis 12:

 

Gemäß § 14 des Ausschreibungsgesetzes sind der Inhalt und die Auswertung der Bewerbungsgesuche sowie das Bewerbungsgespräch vertraulich zu behandeln. Hierüber ist gegenüber jedermann, auch gegenüber dem die Verpflichtung zu einer amtlichen Mitteilung besteht, Stillschweigen zu bewahren. Beide Bewerber wurden von der Begutachtungskommission mit dem gleichen Kalkül bewertet und somit war den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes zu entsprechen.

 

Die Nachbesetzung der Leitungsfunktion der Bundesanstalt für Bergbauernfragen war richtig. Allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen wurde vollständig entsprochen.

 

Der Bundesminister: