1704/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache, Vilimsky, Mayerhofer, Herbert und weitere Abgeordnete haben am 16. April 2009 unter der Zahl 1688/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „schwunghafter Drogenhandel in der Schnellbahn“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Unter anderem aufgrund der Mitteilungen eines Bürgers wurden die in der parlamentarischen Anfrage angeführten konkreten Tatzeiten und Tatorte bekannt. Der Umstand, dass auch bestimmte Teile des Schnellbahnnetzes in Wien von mobilen Suchtmittelhändlern für ihre gesetzwidrigen Tätigkeiten genutzt werden, ist bekannt und ist auch Teil der einsatztaktischen Planung dazu beauftragter Einheiten.

 


Zu Frage 2:

Eine dauerhafte Verlagerung ist nicht gegeben. Die offene Drogenszene hat unter anderem durch den Kontroll- und Verfolgungsdruck an Mobilität zugenommen. Es kommt vermehrt zu kurzfristigen Veränderungen der Szeneörtlichkeiten.

 

Zu Frage 3:

Es ist zu keiner Ausweitung des Drogenproblems gekommen. Verglichen mit den Zeiträumen 1999 bis 2004 kann vielmehr ein wesentlicher Rückgang im Bereich der offenen SG-Szenen in den letzten Jahren beobachtet werden.

 

Zu Frage 4:

Zusätzlich zu der Problematik im Bereich der U-Bahnen und bestimmter Schnellbahn-Linien ist insbesondere an folgenden Örtlichkeiten öffentlicher Suchtmittelhandel bekannt und auch Gegenstand polizeilichen Einschreitens: In den Seitengassen zwischen Franz-Josefs-Kai und Wipplinger Straße bis Schottenring, im Stadtpark, im Volksgarten und im Bereich Karlsplatz.

 

Zu den Fragen 5 bis 8:

Die „offene Suchtgiftszene“ wird aktiv durch zielgerichtete Streifen, insbesondere durch die „Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität – EGS“, kontrolliert. Monatlich werden durchschnittlich etwa 70 Festnahmen wegen strafbarer Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz durch zivile und uniformierte Exekutivbeamte durchgeführt. Bei den Streifentätigkeiten wird auch der Eindämmung von Beschaffungs- und Begleitkriminalität durch sichtbare Polizeipräsenz besondere Bedeutung beigemessen.

 

Zu Frage 9:

Ja.

 

Zu Frage 10:

Nein.

Zu Frage 11:

Nein.


Zu den Fragen 12 und 15:

In den Schnellbahnstationen Wien Leopoldau, Wien Siemensstraße und Wien Handelskai  gibt es Stationsüberwachungen mit Videoanlage, die von den ÖBB betrieben werden.

Durch die Wiener Verkehrsbetriebe soll in der Station Wien Traisengasse  im Zuge der derzeitigen Neugestaltung eine solche Videoüberwachung installiert werden. Die Fertigstellung ist für Herbst 2009 geplant.          
Die Bundespolizeidirektion Wien betreibt in Schnellbahnstationen keine Videoüberwachung.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Nein.

Zu den Fragen 16 und 17:

Die von der „Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität – EGS“ und den Außenstellen des Landeskriminalamts Wien (Zentrum-Ost und Nord)  durchgeführten Suchtgiftschwerpunktstreifen werden in ziviler Kleidung, die zentralen „U-Bahnstreifen“ werden durch uniformierte Exekutivbedienstete durchgeführt.

 

Zu den Frage 18 und 20:

Auch in der Vergangenheit wurden die S-Bahnstationen durch Exekutivbedienstete des Landespolizeikommandos Wien im Rahmen des Streifendienstes überwacht, eine systematische Überwachung der Züge hat nicht stattgefunden.

 

Zu Frage 19:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 21:

Die grundsätzliche personelle Dotierung der „Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität – EGS“ wird für ausreichend erachtet.