1710/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.06.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       Juni 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0080-I/4/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1683/J vom 16. April 2009 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist anzumerken, dass die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA) im Rahmen des Pensionsservice im übertragenen Wirkungsbereich Angelegenheiten des Pflege­geldes im Auftrag der Hoheitsverwaltung administriert. Die konkrete Beantwortung der einzelnen Fragestellungen erfolgt daher auf Basis einer Stellungnahme der BVA.

 

Zu 1.:

Unter Berücksichtigung aller Pflegegeldverfahren, die im März 2009 endeten, betrug die durch­schnittliche Verfahrensdauer

- 70 Tage bei Erstanträgen und

- 68 Tage bei Erhöhungsanträgen.

 


Zu 2.:

Die durchschnittliche Verfahrensdauer belief sich

a)       im Jahr 2008

aa.)        bei Erstanträgen auf 78 Tage

bb.)        bei Erhöhungsanträgen auf 78 Tage

b)       im Jahr 2007

aa.)        bei Erstanträgen auf 113 Tage

bb.)        bei Erhöhungsanträgen auf 108 Tage

c)       im Jahr 2006

aa.)        bei Erstanträgen auf 126 Tage

bb.)        bei Erhöhungsanträgen auf 119 Tage.

 

Zu 3.:

a) Die Anzahl der Verfahren, die länger als 90 Tage dauerten, betrug in den Jahren 2006 bis 2008:

(1)     2008

aa.)        bei Erstanträgen: 982 bzw. rund 40%

bb.)        bei Erhöhungsanträgen: 1.076 bzw. rund 42%

(2)     2007

aa.)        bei Erstanträgen: 1.367 bzw. rund 62%

bb.)        bei Erhöhungsanträgen: 1.414 bzw. rund 60%

(3)     2006

aa.)        bei Erstanträgen: 1.433 bzw. rund 64%

bb.)        bei Erhöhungsanträgen: 1.325 bzw. rund 64%

 

b) Die Anzahl der Verfahren, die länger als 180 Tage dauerten, betrug in den Jahren 2006 bis 2008:

(1)     2008

aa.)        bei Erstanträgen: 67 bzw. rund 3%

bb.)        bei Erhöhungsanträgen: 64 bzw. rund 2%

(2)     2007

aa.)        bei Erstanträgen: 197 bzw. rund 9%

bb.)        bei Erhöhungsanträgen: 158 bzw. rund 7%

(3)     2006

aa.)        bei Erstanträgen: 268 bzw. rund 12%

bb.)        bei Erhöhungsanträgen: 203 bzw. rund 10%

 

Zu 4.:

Verfahren mit einer Dauer von mehr als 180 Tagen haben sich dann ergeben, wenn die pflege­bedürftige Person sich längere Zeit im Krankenhaus oder in einer Rehabilitations-einrichtung befand (der ärztliche Hausbesuch wird erst nach dem stationären Aufenthalt durchgeführt).

 

Allenfalls mitursächliche Verzögerungen haben sich durch Überschreitung der ehemals zwei­monatigen Frist für die Erstellung des ärztlichen Gutachtens durch die/den beauftragten Ärztin/Arzt ergeben.

 

Weiters wurden bei Anträgen auf Zuerkennung oder Erhöhung des Pflegegeldes, die innerhalb eines Jahres nach der letzten Entscheidung einlangten und in denen keine wesentliche Änderung der Anspruchsvoraussetzungen bescheinigt ist, lange (Nach-)Fristen (bis zu zwei Monaten) für die Nachreichung von Unterlagen eingeräumt.

 

Beim Übergang der Leistungszuständigkeit des Pflegegeldes kam es in Einzelfällen zu einer vorübergehenden Weiterleistung des Pflegegeldes durch den unzuständigen Träger. Als Verfahrensbeginn nach dem Bundespflegegeldgesetz wurde in der Bundespflegegelddatenbank jedenfalls rückwirkend der tatsächliche Zeitpunkt des Übergangs der Leistungszuständigkeit eingetragen.

 

In den Jahren 2007 und 2008 konnte eine wesentliche Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten und auch eine entsprechende Verringerung der Anzahl jener Verfahren, die länger als 180 Tage laufen, erreicht werden. In Hinblick auf die Optimierungen der Verfahrens-abläufe kann für 2009 bereits davon ausgegangen werden, dass eine Verfahrensdauer von mehr als 180 Tagen – abgesehen von begründeten Ausnahmefällen – nicht mehr überschritten werden wird.

 

Zu 5.:

Die Anzahl der abgelehnten oder zurückgezogenen Anträge in den Jahren 2006 bis 2008 betrug:

2008: 971

2007: 1119

2006: 1168

 


Zu 6.:

Gegen die bescheidmäßigen Erledigungen der Erst- und Erhöhungsanträge wurden

a)       im Jahr 2008 in 315 Fällen,

b)       im Jahr 2007 in 325 Fällen und

c)       im Jahr 2006 in 320 Fällen

Klage eingebracht.

 

Zu 7.:

Im sozialgerichtlichen Verfahren wurde

a)       im Jahr 2008 in 197 Fällen,

b)       im Jahr 2007 in 216 Fällen und

c)       im Jahr 2006 in 188 Fällen

abweichend vom jeweils außer Kraft getretenen Pflegegeldbescheid ein Pflegegeld zuerkannt oder eine höhere Pflegegeldstufe festgestellt.

 

In den – teilweise noch offenen – Verfahren ergaben sich bislang

d)       im Jahr 2008 in 118 Fällen,

e)       im Jahr 2007 in 109 Fällen und

f)       im Jahr 2006 in 132 Fällen

keine Erhöhung im Vergleich zur bescheidmäßig zuerkannten Leistung.

 

Zu 8.:

Die Gutachten müssen den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-träger mit der Österreichischen Ärztekammer vereinbarten speziellen Vorgaben für Pflege­geldgutachten entsprechen und sind anhand des einheitlichen Begutachtungsformulars für ärztliche Untersuchungen nach dem Bundespflegegeldgesetz zu erstellen.

 

Zu 9.:

Derzeit werden sämtliche ärztliche Gutachten durch eine Kontrollinstanz geprüft.

 

Zu 10.:

Die Überprüfung der ärztlichen Gutachten erfolgt durch drei Ärztinnen/Ärzte, die sämtliche Gutachten auf Einhaltung der unter Frage 8 angesprochenen Qualitätskriterien sowie auf Vollständigkeit und medizinische Nachvollziehbarkeit im Sinne der bundespflegegeld-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundespflegegeldgesetzes und der Einstufungs­verordnung, unter Berücksichtigung der laufenden Judikatur prüfen.

 

Zu 11.:

Die Optimierung der Pflegegeldverfahren erfolgt laufend, wie bereits an der Entwicklung der Verfahrensdauer erkennbar ist. Im Übrigen wird dazu auf die Beantwortung der Anfrage 1682/J durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen