1710/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0080-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1683/J vom 16. April 2009 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist anzumerken, dass die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA) im Rahmen des Pensionsservice im übertragenen Wirkungsbereich Angelegenheiten des Pflegegeldes im Auftrag der Hoheitsverwaltung administriert. Die konkrete Beantwortung der einzelnen Fragestellungen erfolgt daher auf Basis einer Stellungnahme der BVA.
Zu 1.:
Unter Berücksichtigung aller Pflegegeldverfahren, die im März 2009 endeten, betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer
- 70 Tage bei Erstanträgen und
- 68 Tage bei Erhöhungsanträgen.
Zu 2.:
Die durchschnittliche Verfahrensdauer belief sich
a) im Jahr 2008
aa.) bei Erstanträgen auf 78 Tage
bb.) bei Erhöhungsanträgen auf 78 Tage
b) im Jahr 2007
aa.) bei Erstanträgen auf 113 Tage
bb.) bei Erhöhungsanträgen auf 108 Tage
c) im Jahr 2006
aa.) bei Erstanträgen auf 126 Tage
bb.) bei Erhöhungsanträgen auf 119 Tage.
Zu 3.:
a) Die Anzahl der Verfahren, die länger als 90 Tage dauerten, betrug in den Jahren 2006 bis 2008:
(1) 2008
aa.) bei Erstanträgen: 982 bzw. rund 40%
bb.) bei Erhöhungsanträgen: 1.076 bzw. rund 42%
(2) 2007
aa.) bei Erstanträgen: 1.367 bzw. rund 62%
bb.) bei Erhöhungsanträgen: 1.414 bzw. rund 60%
(3) 2006
aa.) bei Erstanträgen: 1.433 bzw. rund 64%
bb.) bei Erhöhungsanträgen: 1.325 bzw. rund 64%
b) Die Anzahl der Verfahren, die länger als 180 Tage dauerten, betrug in den Jahren 2006 bis 2008:
(1) 2008
aa.) bei Erstanträgen: 67 bzw. rund 3%
bb.) bei Erhöhungsanträgen: 64 bzw. rund 2%
(2) 2007
aa.) bei Erstanträgen: 197 bzw. rund 9%
bb.) bei Erhöhungsanträgen: 158 bzw. rund 7%
(3) 2006
aa.) bei Erstanträgen: 268 bzw. rund 12%
bb.) bei Erhöhungsanträgen: 203 bzw. rund 10%
Zu 4.:
Verfahren mit einer Dauer von mehr als 180 Tagen haben sich dann ergeben, wenn die pflegebedürftige Person sich längere Zeit im Krankenhaus oder in einer Rehabilitations-einrichtung befand (der ärztliche Hausbesuch wird erst nach dem stationären Aufenthalt durchgeführt).
Allenfalls mitursächliche Verzögerungen haben sich durch Überschreitung der ehemals zweimonatigen Frist für die Erstellung des ärztlichen Gutachtens durch die/den beauftragten Ärztin/Arzt ergeben.
Weiters wurden bei Anträgen auf Zuerkennung oder Erhöhung des Pflegegeldes, die innerhalb eines Jahres nach der letzten Entscheidung einlangten und in denen keine wesentliche Änderung der Anspruchsvoraussetzungen bescheinigt ist, lange (Nach-)Fristen (bis zu zwei Monaten) für die Nachreichung von Unterlagen eingeräumt.
Beim Übergang der Leistungszuständigkeit des Pflegegeldes kam es in Einzelfällen zu einer vorübergehenden Weiterleistung des Pflegegeldes durch den unzuständigen Träger. Als Verfahrensbeginn nach dem Bundespflegegeldgesetz wurde in der Bundespflegegelddatenbank jedenfalls rückwirkend der tatsächliche Zeitpunkt des Übergangs der Leistungszuständigkeit eingetragen.
In den Jahren 2007 und 2008 konnte eine wesentliche Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten und auch eine entsprechende Verringerung der Anzahl jener Verfahren, die länger als 180 Tage laufen, erreicht werden. In Hinblick auf die Optimierungen der Verfahrens-abläufe kann für 2009 bereits davon ausgegangen werden, dass eine Verfahrensdauer von mehr als 180 Tagen – abgesehen von begründeten Ausnahmefällen – nicht mehr überschritten werden wird.
Zu 5.:
Die Anzahl der abgelehnten oder zurückgezogenen Anträge in den Jahren 2006 bis 2008 betrug:
2008: 971
2007: 1119
2006: 1168
Zu 6.:
Gegen die bescheidmäßigen Erledigungen der Erst- und Erhöhungsanträge wurden
a) im Jahr 2008 in 315 Fällen,
b) im Jahr 2007 in 325 Fällen und
c) im Jahr 2006 in 320 Fällen
Klage eingebracht.
Zu 7.:
Im sozialgerichtlichen Verfahren wurde
a) im Jahr 2008 in 197 Fällen,
b) im Jahr 2007 in 216 Fällen und
c) im Jahr 2006 in 188 Fällen
abweichend vom jeweils außer Kraft getretenen Pflegegeldbescheid ein Pflegegeld zuerkannt oder eine höhere Pflegegeldstufe festgestellt.
In den – teilweise noch offenen – Verfahren ergaben sich bislang
d) im Jahr 2008 in 118 Fällen,
e) im Jahr 2007 in 109 Fällen und
f) im Jahr 2006 in 132 Fällen
keine Erhöhung im Vergleich zur bescheidmäßig zuerkannten Leistung.
Zu 8.:
Die Gutachten müssen den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-träger mit der Österreichischen Ärztekammer vereinbarten speziellen Vorgaben für Pflegegeldgutachten entsprechen und sind anhand des einheitlichen Begutachtungsformulars für ärztliche Untersuchungen nach dem Bundespflegegeldgesetz zu erstellen.
Zu 9.:
Derzeit werden sämtliche ärztliche Gutachten durch eine Kontrollinstanz geprüft.
Zu 10.:
Die Überprüfung der ärztlichen Gutachten erfolgt durch drei Ärztinnen/Ärzte, die sämtliche Gutachten auf Einhaltung der unter Frage 8 angesprochenen Qualitätskriterien sowie auf Vollständigkeit und medizinische Nachvollziehbarkeit im Sinne der bundespflegegeld-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundespflegegeldgesetzes und der Einstufungsverordnung, unter Berücksichtigung der laufenden Judikatur prüfen.
Zu 11.:
Die Optimierung der Pflegegeldverfahren erfolgt laufend, wie bereits an der Entwicklung der Verfahrensdauer erkennbar ist. Im Übrigen wird dazu auf die Beantwortung der Anfrage 1682/J durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen