1714/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0109-I/4/2009
Wien, am 10. Juni 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 20. April 2009 unter der Nr. 1700/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bezüge- und Bundesbezügegesetz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2009) Ruhebezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
Derzeit beziehen 58 Personen Ruhebezüge.
Zu Frage 2:
Ø Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2009) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
Derzeit beziehen 35 Personen Versorgungsbezüge.
Zu Frage 3:
Ø Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.1.2009) diesen Ruhebezug?
3 Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49f Bezügegesetz geltend gemacht haben, beziehen diesen.
Zu Frage 4:
Ø Sind diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?
Ja.
Zu Frage 5:
Ø Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2008?
Im Jahr 2008 entstand für Ruhebezüge ein Aufwand in Höhe von € 7,499.196,72.
Zu Frage 6:
Ø Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2008 für Ihren Bereich?
Für Versorgungsbezüge entstand im Jahr 2008 ein Aufwand in Höhe von € 2,241.638,95.
Zu Frage 7:
Ø Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) im Jahr 2008 für Ihren Bereich?
Im Jahr 2008 betrugen die Einnahmen aus Pensionsbeiträgen (§ 12 Bezügegesetz) € 52.623,97.
Zu Frage 8:
Ø Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n BezG) 2008 für Ihren Bereich?
Die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n Bezügegesetz) betrugen im Jahr 2008 € 1,105.958,50.
Zu Frage 9:
Ø Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß § 14(1) BezG geleistet haben, im Jahr 2008?
Der finanzielle Aufwand, der gemäß § 14(1) Bezügegesetz geleistet wurde, betrug € 37.284,84.
Mit freundlichen Grüßen