1714/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BKA-353.110/0109-I/4/2009

Wien, am 10. Juni 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 20. April 2009 unter der Nr. 1700/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra­ge betreffend Bezüge- und Bundesbezügegesetz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø     Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2009) Ruhebezüge (nach dem Bezüge­gesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?

 

Derzeit beziehen 58 Personen Ruhebezüge.

 


Zu Frage 2:

Ø     Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2009) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?

 

Derzeit beziehen 35 Personen Versorgungsbezüge.

 

Zu Frage 3:

Ø     Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.1.2009) diesen Ruhebezug?

 

3 Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49f Bezügege­setz geltend gemacht haben, beziehen diesen.

 

Zu Frage 4:

Ø     Sind diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?

 

Ja.

 

Zu Frage 5:

Ø     Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2008?

 

Im Jahr 2008 entstand für Ruhebezüge ein Aufwand in Höhe von € 7,499.196,72.

 

Zu Frage 6:

Ø     Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2008 für Ihren Be­reich?

 

Für Versorgungsbezüge entstand im Jahr 2008 ein Aufwand in Höhe von € 2,241.638,95.

 

Zu Frage 7:

Ø     Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) im Jahr 2008 für Ihren Bereich?

 

Im Jahr 2008 betrugen die Einnahmen aus Pensionsbeiträgen (§ 12 Bezügegesetz) € 52.623,97.

 

Zu Frage 8:

Ø     Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n BezG) 2008 für Ihren Bereich?

 

Die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n Bezügege­setz) betrugen im Jahr 2008 € 1,105.958,50.

 

Zu Frage 9:

Ø     Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß § 14(1) BezG geleistet haben, im Jahr 2008?

 

Der finanzielle Aufwand, der gemäß § 14(1) Bezügegesetz geleistet wurde, betrug € 37.284,84.

 

 

Mit freundlichen Grüßen