172/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1708-III/6/2008

Wien, am      . Dezember 2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. November 2008 unter der Zahl 127/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Probleme bei der Briefwahl bei der Nationalratswahl 2008“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Bezirkswahlbehörden wurden bei der zurückliegenden Nationalratswahl im Erlassweg mehrfach darauf hingewiesen, dass für das Miteinbeziehen einer durch Briefwahl abgegebenen Stimme die Einhaltung des Postweges zwingend erforderlich ist, weil gemäß § 60 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 die Nichteinhaltung einen Nichtigkeitsgrund darstellt. Es wird davon ausgegangen, dass seitens der Wahlbehörden keine Wahlkarten – ohne Einhaltung des Postweges – entgegengenommen, sondern vielmehr die betroffenen Personen gegebenenfalls auf die Notwendigkeit der Einhaltung des Postweges hingeweisen worden sind. Die in Medien kolportierte Meldung, wonach in der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung 200 Wahlkarten direkt abgegeben wurden und somit nichtig gewesen sind, wurde sofort nach Bekanntwerden überprüft und hat sich als nicht zutreffend erwiesen.


 

Zu den Fragen 4 bis 8 sowie 11 bis 13:

Diesbezüglich liegen keine Statistiken vor.

 

Zu Frage 9:

In Bezug auf die Anzahl jener Personen, die sich auf der im Bundesministerium für Inneres eigens für Fragen betreffend Wahlkarten eingerichteten Hotline wegen derartiger Fehlleistungen beschwert haben, liegt keine Statistik vor.

 

Zu Frage 10:

Nach Feststellungen der Bezirkswahlbehörden wurden österreichweit aus dem Inland 633 Wahlkarten und aus dem Ausland 124 Wahlkarten für nichtig erklärt, weil sie nicht im Postweg (oder allenfalls im Weg einer Vertretungsbehörde) an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt worden sind. Wie viele Wahlkarten – in jeglicher Richtung – die Adressaten nicht erreicht haben, lässt sich nicht feststellen.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Im Bundesministerium für Inneres ist bislang kein einziger Fall bekannt geworden, wonach ein Wähler (eine Wählerin) nach Schließung des letzten Wahllokals seine (ihre) Stimme abgegeben hat.