1720/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0083-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1698/J vom 17. April 2009 der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Seit Beginn des Jahres 2009 haben 99.260 Personen den Pendlerzuschlag erhalten, davon 67.796 Arbeitnehmerinnen und 26.668 Arbeitnehmer. Bei 4.796 Personen wurde in den Grunddaten kein Geschlecht erfasst. 54.236 Personen haben den Pendlerzuschlag über die Kennzahl 718 beantragt, davon 35.792 Arbeitnehmerinnen und 15.424 Arbeitnehmer sowie 3.020 Personen ohne entsprechende Erfassung.
Zu 2. bis 4.:
Um deutlicher zum Ausdruck zu bringen, dass der Pendlerzuschlag nicht beantragt werden muss, sondern gemäß § 33 Abs. 9 EStG 1988 bei Zutreffen der Voraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 ("Pendlerpauschale") automatisch bei Zutreffen der Voraussetzungen zur Erlangung einer Negativsteuer berücksichtigt wird, ist für das Formular L 1/2009 eine klarere Formulierung zur Kennziffer 718 geplant.
Zu 5.:
Um auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Pendlerzuschlages aufmerksam zu machen, wurde am 5. Juni 2007 eine Info auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Weiters wurde im Steuerbuch 2009 das Kapitel „Absetzbeträge bei niedrigen Einkünften (Negativsteuer)“ um die Ausführungen zum Pendlerzuschlag (S. 23) ergänzt.
Zu 6.:
Die mittelfristige Umsetzung eines "automatischen Steuerausgleiches" wird rechtlich geprüft. Von einer derartigen Maßnahme wäre grundsätzlich auch die Negativsteuer erfasst. Da aber der Pendlerzuschlag nur dann zusteht, wenn für mindestens ein Kalendermonat die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales vorliegen und diese Voraussetzungen den Abgabenbehörden nicht bekannt sind, wäre die Berücksichtigung des Pendlerzuschlages im Rahmen eines automatischen Steuerausgleiches nicht möglich.
Zu 7.:
Ein Blick in die jüngste Vergangenheit zeigt, dass im steuerlichen Bereich laufend an der Verbesserung der Situation der Berufspendlerinnen und -pendler gearbeitet wurde. Das Pendlerpauschale wurde mit 1. Juli 2008 um 15 % erhöht. Auch im Jahr davor wurden die Pendlerpauschalen mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 um 10 % angehoben. Dies war die dritte Anhebung in den letzten drei Jahren, da die Pendlerpauschalen davor bereits in Summe um 27 % bis 29 % erhöht wurden. Zusätzlich wurde der Pendlerzuschlag zur Negativsteuer geschaffen, der allen Pendlern mit geringem Einkommen einen Zuschlag zur Negativsteuer in Höhe von maximal 130 € – somit eine maximale Negativsteuer von 240 € – gewährt. Das Pendlerpauschale in seiner derzeitigen Ausgestaltung und Höhe gilt befristet bis Ende des Jahres 2009. Änderungen in diesem Bereich können daher grundsätzlich erst für den Zeitraum danach in Betracht gezogen werden.
Des Weiteren darf auf die Gewährung von Pendlerbeihilfen von den Bundesländern hingewiesen werden.
Zu 8.:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Sicherstellung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Länder fällt. Dessen ungeachtet trägt auch der Bund in erheblichem Ausmaß zur Aufrechterhaltung und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs bei; beispielsweise durch die Mitfinanzierung der Verkehrsverbünde durch den Bund, die finanzielle Förderung der „Bestellerleistungen“ durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auf Grundlage des ÖPNRV-Gesetzes sowie die Übernahme und Durchführung von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs durch die ÖBB etc. Den Zielsetzungen im Programm der Bundesregierung zum Thema "Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs" wird durch entsprechende Budgetdotierung in den Jahren 2009 ff Rechnung getragen.
Mit freundlichen Grüßen