1723/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0070-I 3/2009

 
Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 16. JUNI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 23. April 2009, Nr. 1795/J, betreffend Zuständigkeit

                        für den Schutz vor nichtionisierender/elektromagnetischer Strahlung

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 23. April 2009, Nr. 1795/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Aufgrund des geltenden Bundesministeriengesetzes besteht seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) keine Zuständigkeit für den Schutz vor nichtionisierender/elektromagnetischer Strahlung, da mit der BMG-Novelle des Jahres 2000 dem BMLFUW ausschließlich der Kompetenztatbestand „Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen“ zugewiesen worden ist. Im Übrigen wird auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers, Nr. 1794/J, verwiesen.

 

Um dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach gesicherten Aussagen über gesundheitliche Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung Rechnung zu tragen, hat sich das seinerzeitige Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz bereits Mitte der 1990er-Jahre an der Finanzierung von Studien zur Wirkung elektromagnetischer Felder (EMF) beteiligt.

 

Nach der erwähnten BMG-Novelle 2000 wurden – wie auch in der Anfrage dargelegt – seitens des BMLFUW gewisse Tätigkeiten im Bereich der nichtionisierenden Strahlung weitergeführt bzw. abgeschlossen, da entsprechendes fachliches Know-how vorhanden war und somit wesentliche Synergien im Verwaltungsbereich erzielt werden konnten. Insbesondere hat sich das BMLFUW an Studien und Fachexpertisen zur EMF-Thematik finanziell beteiligt.

 

Nach Abschluss dieser Projekte in den Jahren 2005/2006 wurden die Ergebnisse veröffentlicht. Danach hat das BMLFUW wegen der bestehenden Zuständigkeitsregelungen auf dem Gebiet der nichtionisierenden Strahlung keine weiteren Aktivitäten gesetzt.

 

Der Bundesminister: