1723/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.06.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0070-I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. JUNI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen
und Kollegen vom 23. April 2009, Nr. 1795/J, betreffend Zuständigkeit
für den Schutz vor nichtionisierender/elektromagnetischer Strahlung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen vom 23. April 2009, Nr. 1795/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Aufgrund des geltenden Bundesministeriengesetzes besteht seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) keine Zuständigkeit für den Schutz vor nichtionisierender/elektromagnetischer Strahlung, da mit der BMG-Novelle des Jahres 2000 dem BMLFUW ausschließlich der Kompetenztatbestand „Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen“ zugewiesen worden ist. Im Übrigen wird auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers, Nr. 1794/J, verwiesen.
Um dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach gesicherten Aussagen über gesundheitliche Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung Rechnung zu tragen, hat sich das seinerzeitige Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz bereits Mitte der 1990er-Jahre an der Finanzierung von Studien zur Wirkung elektromagnetischer Felder (EMF) beteiligt.
Nach der erwähnten BMG-Novelle 2000 wurden – wie auch in der Anfrage dargelegt – seitens des BMLFUW gewisse Tätigkeiten im Bereich der nichtionisierenden Strahlung weitergeführt bzw. abgeschlossen, da entsprechendes fachliches Know-how vorhanden war und somit wesentliche Synergien im Verwaltungsbereich erzielt werden konnten. Insbesondere hat sich das BMLFUW an Studien und Fachexpertisen zur EMF-Thematik finanziell beteiligt.
Nach Abschluss dieser Projekte in den Jahren 2005/2006 wurden die Ergebnisse veröffentlicht. Danach hat das BMLFUW wegen der bestehenden Zuständigkeitsregelungen auf dem Gebiet der nichtionisierenden Strahlung keine weiteren Aktivitäten gesetzt.
Der Bundesminister: