1739/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Geschäftszahl:                  BMUKK-10.000/0176-III/4a/2009

 

 

 

Wien, 15. Juni 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2015/J-NR/2009 betreffend parteipolitisch genutzte Schülerstreiks in Liezen, die die Abg. Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am 11. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Da Organisation und Durchführung der in der Anfrage genannten Demonstration weder in der Ingerenz des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur noch seiner nachgeordneten Dienststellen gelegen sind, können diese Fragen nach exakter zahlenmäßiger Darstellung samt weiterer Aufgliederung seriöserweise nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 5:

Die Erhebungen des Landesschulrates für Steiermark haben ergeben, dass teilnehmende Schülerinnen und Schüler entweder eigenberechtigt waren oder von ihren Erziehungsberechtigten entschuldigt wurden. An den Pflichtschulen des Aufsichtsbereiches Liezen wurde den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an der Demonstration untersagt bzw. wie im Fall der Hauptschule Liezen der Veranstaltungsort in unmittelbarer Nähe verhindert und gab es keine Entschuldigungen von Erziehungsberechtigten bezüglich einer Teilnahme an der Demonstration.

Zu Fragen 6 bis 8:

Seitens des Landesschulrates für Steiermark wird festgehalten, dass die Lehrkräfte den stundenplanmäßigen Unterricht gehalten haben; weiters wird auf die Beantwortung der Fragen 18 und 19 hingewiesen. Von den Schulleiterinnen und Schulleitern wurde festgestellt, dass vereinzelt Schülerinnen und Schüler an der besagten Demonstration teilgenommen haben. Mit diesen Schülerinnen und Schülern wurden in Folge Gespräche entsprechend dem gesetzlichen Bildungsauftrag und im Rahmen des Unterrichts in „Politischer Bildung“ Diskussionen geführt. Hinsichtlich der Teilnahme an einer Demonstration während der Unterrichtszeit kommen die Regelungen hinsichtlich des unentschuldigten Fernbleibens zur Anwendung. Dies wird bei der Beurteilung des Verhaltens in der Schule Berücksichtigung finden.

 

Zu Fragen 9 bis 11:

Es handelt sich hierbei um keine Veranstaltung nach § 46 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes.

 

Zu Frage 12:

Die Erhebungen des Landesschulrates für Steiermark haben ergeben, dass die Lehrkräfte in der BHAK/BHAS Liezen waren und ihren Unterricht durchgeführt haben. Der Streik wurde seitens der Lehrkräfte weder gefördert noch behindert und das Fernbleiben vom Unterricht gleich behandelt, wie es sonst auch gehandhabt wird.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Es liegen keine Dienstpflichtverletzungen vor.

 

Zu Frage 15:

Ohne nähere Kenntnis der Umstände, insbesondere in welchem Zusammenhang und Eigenschaft die benannte Person eine derartige Aussage getätigt hat, ist eine Beantwortung seriöserweise nicht möglich. Grundsätzlich werden Privatmeinungen nicht kommentiert, es wird jedoch seitens des Landesschulrates für Steiermark eine Überprüfung erfolgen.

 

Zu Fragen 16 und 17:

Es sind keine Unterrichtsgegenstände entfallen.

 

Zu Fragen 18 und 19:

Seitens des Landesschulrates für Steiermark wird festgehalten, dass lehrplanmäßiger Unterricht großteils durchgeführt werden konnte, es war jedoch das Thema Bildungspolitik ein wichtiges Anliegen und somit Diskussionspunkt in allen Unterrichtsgegenständen. In den wenigen Fällen, wo der reguläre Unterricht nicht abgehalten werden konnte, wurden Vorbereitungen für die Reife- und Diplomprüfung durchgeführt sowie Leistungen für die Qualitätsverbesserung erbracht.

 

Zu Fragen 20 bis 23:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

 

 

Zu Fragen 24 bis 26:

Die Beurteilung der Frage, ob die aufgestellten Behauptungen unter § 339 ABGB zu subsumieren wären, obliegt den ordentlichen Gerichten. Im Übrigen betreffen die Fragestellungen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.