174/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen ha- ben am 27. November 2008 unter der Nr. 325/J an mich eine schriftliche parlamenta- rische Anfrage betreffend Großes Ehrenzeichen" für den IOC-Chef Jaques Rogge gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø         Ist es zutreffend, dass der Herr Bundespräsident Herrn Jacques Rogge, der als umstrittener Präsident des Internationalen Olympischen Komitees gilt, in der Hof- burg das Goldene Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich verliehen hat?

Ja, Herrn Jacques Rogge wurde das Große Goldene Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich“ durch den Herrn Bundespräsidenten ver- liehen.

Zu Frage 2:

Ø       Wer schlug Jacques Rogge für das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich" dem Bundespräsidenten vor?

Die Anregung erfolgte durch das Österreichische Olympische Comité (ÖOC).

Zu Frage 3:

Ø       Werden Sie bei Verleihungen von Ehrenzeichen jeglicher Form, die der Herr Bun- despräsident vornimmt vorher über die Art der Ehrung und die zu Ehrenden Per- sönlichkeiten informiert?

Nein, es erfolgt aber eine aktenmäßige Befassung des Bundeskanzleramts.

Zu Frage 4:

Ø       Wurden jene Maßstäbe angelegt, um dem Willen des Gesetzgebers zu entspre- chen, wonach das Ehrenzeichen nur an jene Personen verliehen werden soll, die für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige Leistungen erbracht und/oder ausgezeichnete Dienste geleistet haben?

Nach dem Kenntnisstand des Bundeskanzleramts wurde auch in diesem Fall so ge-handelt, wie generell bei jeder Auszeichnungsangelegenheit vorgegangen wird.

Zu den Fragen 5, 16 und 18:

Ø      Auf Grund welcher für die Republik Österreich hervorragenden gemeinnützigen Leistungen und/oder ausgezeichneten Dienste wurde Jacques Rogge für diese Auszeichnung vorgeschlagen?

Ø      Welche Voraussetzungen hat Herr Jacques Rogge erfüllt, dass ihm das Goldene Ehrenzeichen mit Stern verliehen wurde?

Ø      Um welche Leistungen um die Republik Österreich handelt es sich?

Während seiner Amtszeit als Präsident der Europäischen Olympischen Komitees hat sich Dr. Jacques ROGGE im IOC stets sehr für die Anliegen und Belange der Natio- nalen Olympischen Komitees Europas, im Besonderen auch der kleinen Länder wie Österreich, eingesetzt und z.B. eine ausgewogene Verteilung der Fördermittel des IOC durch Olympic Solidarity" - auch an europäische Länder - erreicht. Des weite- ren hat der Genannte während seiner Amtszeit als Europa-Präsident einen intensi- ven Dialog zwischen der Olympischen Bewegung und der Europäischen Union zum gegenseitigen Verständnis etabliert und sich sehr um eine verstärkte Partnerschaft zwischen EU und der Olympischen Bewegung bemüht sowie gemeinsame Entwick- lungsprojekte für den Sport initiiert. Während der österreichischen EU-Präsident- schaft im ersten Halbjahr 2006 hat Jacques Rogge wichtige Gespräche mit dem da- maligen Bundeskanzler und Präsidenten des Europäischen Rates Dr. Wolfgang Schüssel über die Verankerung des Sports im EU-Vertrag, die entwicklungspoliti- schen Ziele im Sport und den Kampf gegen Doping, geführt.

 

Die - international harmonisierte - Bekämpfung von Doping im Sport war seit Beginn seiner Amtszeit als IOC-Präsident eines der wichtigsten Ziele, für die der Genannte vehement kämpfte. Nicht zuletzt dieser Anti-Doping-Offensive ist es zu verdanken, dass Österreich im Mai 2006 ein Anti-Doping-Bundesgesetz verabschiedet hat, wel- ches international Anerkennung fand. Dr. Rogge hat in hohem Maß die Wünsche und Belange des ÖOC unterstützt und gefördert.

Durch sein Engagement und Wohlwollen wurde auch - dem Wunsch des ÖOC ent- sprechend - die alpine Skimannschaft bei den Olympischen Winterspielen zahlen- mäßig erweitert. In dieser Hinsicht trug er somit entscheidend dazu bei, dass unsere Athleten und Athletinnen ihr außergewöhnliches sportliches Können international de- monstrieren und präsentieren konnten.

Zu Frage 6:

Ø        Wer hat die Entscheidung getroffen, das in der Rangliste der Ehrenzeichen weit oben angesiedelte Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Öster- reich vorzuschlagen?

Der Ehrenzeichengrad wurde aufgrund der bestehenden Richtlinien bzw. der geüb- ten Auszeichnungspraxis festgelegt.

Zu Frage 7:

Ø        Ist ihnen als zuständiger Bundesminister für Sportangelegenheiten der in der Kro- nenzeitung erschienene Bericht vom 08.11.08 mit dem Inhalt Verdienste um Ös- terreich? Dafür gehört dem IOC nur Blech: Er ist unter anderen dafür verantwort- lich, dass Karl Schranz (...) von Olympia ausgeschlossen worden war, unser klei- nes Land als Dopingsünder für die große weite Welt hatte büßen müssen - und zuletzt Salzburg bei der Kandidatur um die Winterspiele gedemütigt worden war. Jetzt sorgen Wladimir Putnis Gas-Milliarden der Firma Gazprom für dicke Luft! Viele rümpften daher die Nase, als Jacques Rogge, der umstrittene Präsident des Internationalen Olympischen Komitees, in der Hofburg das Goldene Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich' erhielt." bekannt?

Der Bericht war mir nicht bekannt. Medienberichte werden aber bei der Entschei- dungsfindung entsprechend den Richtlinien nicht berücksichtigt.

Zu Frage 8:

Ø       War der besagte Artikel den Mitgliedern der Auszeichnungskommission im Sport- ministerium bekannt?

Es gibt keine solche Kommission im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 7.

Zu den Fragen 9 bis 11 und 13:

Ø     Zu welcher schriftlichen Gesamtbeurteilung gelangte die Kommission nach Abwä- gung aller pro und contra bei der Person Rogge?

Ø     Sind Sie von dem Ergebnis der Beurteilung der Person Rogge in Kenntnis gesetzt worden?

Ø     Haben Sie zur Nominierung der Auszeichnung eine Stellungnahme bzw. eine Em- pfehlung abgegeben?

Ø     Wurden von Mitgliedern der Nominierungskommission auch Bedenken gegen die Verleihung an Herrn Jacques Rogge festgehalten?

Es gibt für Ehrungen und Auszeichnungen keine solche Kommission im Bundeskanz- leramt.

Zu Frage 12:

Ø     Mit welcher Empfehlung erging die Nominierung an den Herrn Bundespräsiden- ten?

Es wurde, wie im Ehrenzeichengesetz vorgesehen, ein Vorschlag (Antragstabelle) dem Herrn Bundespräsidenten vorgelegt.

Zu Frage 14:

Ø       Erfordern die vorstehend erwähnten Aspekte - sei es in ihrer Gesamtheit oder im Detail - eine neuerliche Überprüfung der Auszeichnungswürdigkeit von Herrn Jacques Rogge?

Nein.

Zu Frage 15:

Ø       Ist die an Herrn Jacques Rogge verliehene Auszeichnung prinzipiell eine auf der Skala der Auszeichnungsmöglichkeiten verhältnismäßig (in der Relation zu an- deren Auszeichnungen um die Republik Österreich) hohe Auszeichnung?

Der Ehrenzeichengrad ist eine höhere Auszeichnungsstufe.

Zu Frage 17:

Ø       Welche österreichischen Auszeichnungen wurden an Herrn Rogge zuvor schon verliehen?

Herrn Rogge wurde zuvor noch keine österreichische Auszeichnung verliehen.